Kapitel 7. Uneinbringliche Forderungen
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29.10.2021 | MZ | |
überarbeitet |
Wenn Sie keine Chance mehr sehen, auf "normalem Wege" zu Ihrem Geld zu kommen, können Sie diesen Offen Posten aus dem Mahnverfahren entfernen.
Dazu markieren Sie den Offenen Posten, wählen die Funktion
Mahnstatus
aus und tragen die entsprechende Mahnstufe ein, wie
z.B. den Mahnstatus "Uneinbringliche Forderung":

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Weitere Mahnstufen ermöglichen es den OP auch in diesem Zustand weiterhin zu verfolgen: Mahngrenze überschritten, Liegt dem Rechtsanwalt vor, Liegt dem Inkassobüro vor, Mahnbescheid erhalten, Uneinbringliche Forderung, Teilzahlung, Reklamation.
Damit wird der OP nicht mehr in der der Mahnvorschlagsliste angezeigt und in die Liste der Uneinbringlichen Forderungen verschoben:
