Kapitel 3. EG-Steuerarten
Versionsgeschichte | ||
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Version 4.42.100 | 1.7.2021 | MZ |
erweitert (TFS-33480) | ||
Version 4.42.000 | 28.1.2021 | MZ |
erweitert (TFS-32470) | ||
Version 3.30.202 | ||
erweitert (DB1293) |
MOS'aik enthält Steuerarten für das Abrechnen von kunden- und lieferantenorientierten Lieferungen und Leistungen innerhalb des EU Auslands:
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Der
Steuercode
EG Lieferungen meint reine Warenlieferungen innerhalb des EU Auslands.
-
Der
Steuercode
EG Leistungen wird für sonstige Leistungen verwendet.
Die Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt beide Fälle separat.
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU wird dieses Land bzgl. der Ermittlung von Steuerarten ab dem 1.1.2021 als Drittland behandelt.
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Das Land wurde aus der Liste zum Nachschlagen des Ländercodes bei den Steuerarten entfernt.