Kapitel 1. Kennzeichnungspflicht
Seit dem 26.9.2015 müssen Wärmeerzeuger, Warmwasserbereiter und Warmwasserspeicher grundsätzlich mit einem sogenannten "Energielabel" versehen sein.[31][32]
Um diese Forderung umsetzbar zu machen, hat das "Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V." (VdZ, früher: "Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft") das Internetportal HEIZUNGSlabel zur Bestimmung des Energielabels bereitgestellt. Dies ist insbesondere für Verbundanlagen, die aus unterschiedlichen Komponenten verschiedener Hersteller zusammengesetzt sein können, nützlich. Das Portal kann kostenfrei und ohne Anmeldung sofort eingesetzt werden.
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Erklärungen zum Energielabel für Verbundanlagen:
Zusätzlich können weitere Angaben, wie z.B. Nennleistung [kW], Schallemission [dB], Stromerzeugung bzw. -verbrauch [kW/Jahr] oder Speichervolumen [Liter] angegeben sein. |
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Über die direkte Anbindung an MOS'aik ist die Erstellung der vorgeschriebenen Energieverbrauchskennzeichnung direkt aus dem Vorgang heraus möglich. Die erforderlichen Dokumente werden dem Vorgang automatisch zugefügt.
Zahlreiche Großhändler bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Ermittlung des Energielabels über ihre Online-Portale.
MOS'aik bietet Ihnen die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt in
die MOS'aik-Projektverwaltung einzubinden. Wie das geht erfahren Sie in Kapitel 3, Energielabel über Großhändlerportal ermitteln.
[31] Auch "ErP"-Label genannt (Englisch für Energy related Products).
[32] Der Kennzeichnungspflicht liegen die EU-Verordnungen Nr. 811/2013 und 812/2013 zugrunde. Diese betreffen im Wesentlichen Heizgeräte (Öl, Gas, Strom) und Warmwasserbereiter bis 70kW, Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (auch "Blockheizkraftwerk") <50kW el sowie Wärmepumpen, diverse Zusatzkomponenten (z.B. Regler), Solaranlagen und Warmwasserspeicher bis 500 Liter.