1.1. Vorbereitung der Firmenstammdaten

Falls Sie Geschäftsvorgänge innerhalb der EU oder nach §13b (Steuerschuldumkehr) abwickeln, muss Ihre eigene UStID in den Firmen- bzw. Mandantenstammdaten eingetragen sein:

Abbildung 1.1.


Damit die geänderten Firmenstammdaten wirksam werden, müssen Sie MOS'aik beenden und neu starten!