1.1. Vorbereitung der Firmenstammdaten
Falls Sie Geschäftsvorgänge innerhalb der EU oder nach §13b (Steuerschuldumkehr) abwickeln, muss Ihre eigene
UStID in den Firmen- bzw. Mandantenstammdaten eingetragen
sein:
Abbildung 1.1.
Damit die geänderten Firmenstammdaten wirksam werden, müssen Sie MOS'aik beenden und neu starten!