2.3. Gliederung und Nummerierung (GAEB)

Versionsgeschichte
Version 4.41.000 12.12.2019 MZ
erweitert (TFS-10869, TFS-7756, TFS-10870,TFS-10865)
12.12.2019 MZ
überarbeitet
Version 4.40.000 9.1.2019 MZ
erweitert (TFS-7776)
Version 3.31.106
erweitert
Version 3.31.003 WW
erweitert (DB1704)
Version 3.31.100 WW
erweitert (DB1802)
Version 3.33.100 5.2.2015 MZ
erweitert (DB3192)
Version 3.31.106 WW
erweitert (DB2211)

Die Nummerierung der Gliederungen von Angebotsaufforderungen mit Ordnungszahlen (OZ) wird normalerweise nach REB (Regelung für die Elektronische Bauabrechnung) vorgenommen und sollte nur im Ausnahmefall verändert werden!

Das allgemeine Nummerieren von Vorgängen wird im Themenbereich Handbuch Projektverwaltung - Vorgang nummerieren beschrieben.

Das Nummerieren von GAEB REB Aufmaßen ist im Themenbereich Aufmaße beschrieben.

Bei einer Änderung der Nummerierung sind folgende Einschränkungen zu beachten:

  • Oberhalb der Positionen dürfen maximal 4 Gliederungsstufen liegen. Die Positionen können also als 5. Gliederungsstufe angelegt werden.

  • Unterhalb der Positionen darf keine Ordnungszahl mehr vergeben werden!

  • Die Nummerierung darf maximal 14 Stellen umfassen.

  • Es dürfen keine Anfangs- oder Abschlusstrennzeichen verwendet werden. Anfangstrennzeichen und Abschlusstrennzeichen müssen auf <Kein> eingestellt werden!

GAEB90 mit einer OZ von mehr als 9 Stellen
Da das Format GAEB 90 standardmäßig nur OZ mit einer Länge von maximal 9 Stellen unterstützt, wird diese beim Export auf 9 Stellen gekürzt und ersatzweise jeweils eine zusätzliche Zeile mit der Satzart "ZA77" und der vollständigen Ordnungszahl ausgegeben.
  • Beim Export werden nur Ordnungszahlen aus lieferantenseitigen Vorgängen im Feld Customer bzw. OZ übermittelt. Beim Import von GAEB-Vorgängen werden diese Informationen ebenfalls berücksichtigt.

Ranggleiche Gliederungen
Sie können auch mehrere ranggleiche Gliederungen angeben (z.B. Abschnitte, Abschnitte, Abschnitte). Insbesondere beim GAEB-Import können solche Ordnungszahlmasken zustande kommen, nämlich dann, wenn die Bezeichnungen der LV-Gruppen nicht mit den Bezeichnungen der MOS'aik Gliederungen (Titel, Gewerk usw.) übereinstimmen und die Quelldatei eine Datei vom Typ GAEB2000 oder GAEBXML ist.
Ausrichtung und Index

Pro Gliederungsstufe gibt es im Menü Projekt > Nummerieren (siehe auch Handbuch Projektverwaltung - Vorgang nummerieren) eine Einstellmöglichkeit für die Ausrichtung (<Keine>, Links, Rechts) sowie eine Einstellmöglichkeit für den Index einer Ordnungszahl. Beide Einstellungen sind aus Gründen der Kompatibilität zum GAEB Standard aufgenommen worden.

Wenn eine oder mehrere Stellen linksbündig ausgerichtet werden, so ist die Wahl des Füllzeichens nicht mehr möglich und es wird dann grundsätzlich mit einem Leerzeichen aufgefüllt.

Beim Import einer GAEB-Datei wird die Ausrichtung einer Komponente der OZ auf rechtsbündig gesetzt, wenn deren Datentyp alphanumerisch ist. Damit wird die korrekte Darstellung der OZ auch bei Verwendung von "0" als Füllzeichen sichergestellt.

Die Ausrichtung der OZ bei Einstellung <Automatisch> und Füllzeichen " " (Leerzeichen) ist grundsätzlich rechtsbündig.
Ordnungszahlen mit Index

Bei bestehenden Vorgängen und Ordnungszahlen mit Index muss vor dem Neunummerieren ggf. die Einstellung für den Index auf Ja gesetzt werden, da der Index sonst entfernt wird. Aus Gründen der Kompatibilität mit dem GAEB Standard wird beim Nummerieren vor dem Index automatisch ein Trennzeichen eingefügt.

Bei selbst erstellten Angebotsaufforderungen (siehe Kapitel 4, Erstellen einer GAEB Angebotsaufforderung) sollten Sie die Einstellungen für die Nummerierung der OZ unbedingt manuell vorgeben, z.B. eine dreistufige Gliederung:

Abbildung 2.19.


Wenn die Stellenzahl der Gliederungen auf "Automatisch" steht, werden beim GAEB-Export automatisch die unterste mengenrelevante Gliederung (z.B. die Positionen) mit 4 Stellen und die darüber liegenden Gliederungen (z.B. die Abschnitte und Titel) mit 2 Stellen ausgegeben.

Beim GAEB-Import wird sichergestellt, dass alphanumerische Bestandteile einer Stufe der Ordnungszahl mit Leerzeichen auf die angegebene Stellenanzahl aufgefüllt werden.