3.1. Anzahl der Nachkommastellen prüfen
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29.11.2022 | MZ | |
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Die Systemrichtlinie "Anzahl der Nachkommastellen prüfen" ermöglicht es, die Prüfung der Anzahl von Dezimalstellen für die Beträge von Buchungen abzuschalten.
Voraussetzung für die Verwendung dieser Richtlinie ist die Lizenzierung des Moduls Systemmodul Benutzerverwaltung.
Die Richtlinie ist standardmäßig aktiviert und die Prüfung ist eingeschaltet. Bei deaktivierter Richtlinie wird die Prüfung ebenfalls durchgeführt.
Abbildung 3.1. Anzahl der Nachkommastellen prüfen
