2.3.2. Löschen von verbuchten Vorgängen erlauben

Versionsgeschichte
Version 3.32.002 10.7.2013 MZ
neu (DB2768,DB2773)

Mithilfe der Systemrichtlinie Löschen von verbuchten Vorgängen erlauben kann pro Benutzer bzw. Benutzergruppe festgelegt werden, ob das Löschen einzelner verbuchter Vorgänge bzw. das Löschen von Projekten mit verbuchten Vorgängen zugelassen wird.

Abbildung 2.4. Systemrichtlinie "Löschen von verbuchten Vorgängen erlauben"

Löschen von Adressen
Die Systemrichtlinie wird auch beim Löschen von Adressen berücksichtigt. Wenn zu einer Adresse verbuchte Vorgänge vorliegen, kann diese nicht gelöscht werden, wenn die Richtlinie deaktiviert ist oder der aktuelle Benutzer nicht aufgeführt bzw. nicht als Mitglied der angegebenen Gruppen aufgeführt ist.

Um diese Richtlinie zu aktivieren, wählen Sie die Richtlinie in der Liste der Systemrichtlinien aus, stellen im Bereich Richtlinienverwendung "Richtlinie anwenden" ein und fügen im unteren Bereich mit der Schaltfläche Hinzufügen... ggf. die Benutzer hinzu, für die diese Richtlinien angewendet werden soll. Beenden Sie anschließend den Dialog mit Schließen.

Diese Systemrichtlinie kann auch ohne Lizenzierung des Moduls Systemmodul Benutzerverwaltung verwendet werden.

Die Richtlinie ist standardmäßig deaktiviert.