3.2.4. Personalstammdaten

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Version 3.31.101 WW
erweitert

Um Personalstammdaten von Mitarbeitern im Rahmen des Stammdatenaustauschs auf ein Mobilgerät zu übertragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Personalnummer

    Personalstammdaten ohne Personalnummer werden nicht auf die Mobilgeräte übertragen.

  2. Lohntarif

    Bei der Ermittlung der Lohnverrechnungspreise durch den "Mobilen Service" wird ein beim Mitarbeiter hinterlegter Lohntarif berücksichtigt. Bei fehlendem Lohntarif wird der Lohntarif Standard verwendet.

    Ein beim Mitarbeiter hinterlegter Verrechnungssatz wird bei der späteren Regieabrechnung vorrangig, d.h. vor einem erfassten Lohntarif, verwendet!

  3. Nachr.-Empfänger

    Im Feld für den Nachrichten-Empfänger werden eine oder (mit Semikolon getrennt) mehrere E-Mail-Adressen des Mitarbeiters hinterlegt. Bei Übermittlung von Arbeitszetteln an diesen Mitarbeiter wird die E-Mail standardmäßig an diese Adresse(n) adressiert. Die Empfänger der E-Mail können vor dem Versand noch bearbeitet werden.

  4. Fahrzeuglager (nur wenn mit Lagern gearbeitet wird; siehe Abschnitt 3.2.6, „Artikelstammdaten auf Basis von Lagern“)

    Damit auch die Bestände eines persönlichen Fahrzeuglagers (z.B. Firmenwagen, Servicefahrzeug, etc.) übermittelt werden, kann das Lager hier ausgewählt werden. Voraussetzung dazu ist, dass das MOS'aik-Modul Lager & Inventur lizenziert ist.

  5. Inaktiv

    Inaktive Personalstammdaten werden nicht auf die Mobilgeräte übertragen.

Abbildung 3.7. Personalstammdaten / Mitarbeiter