1.7.3. Überschreiten des vorgegebenen Auftragswertes
Falls der Bruttorechnungswert den vorgegebenen
Mareon-Auftragswert (siehe Spalte Auftragswert
auf der
Registerkarte Mareon Aufträge) übersteigt,
kann abhängig von den Einstellungen im Mareon Internet Portal folgende Meldung
eingeblendet werden:

Mit Nein können Sie die Übermittlung stoppen, die Rechnung korrigieren und anschließend erneut übermitteln.
Mit Ja können Sie die Rechnung trotzdem übermitteln. Abhängig vom Wohnungsunternehmen kann aber beim Weiterleiten der Rechnung an das Wohnungsunternehmen eine Ablehnung der Rechnung erfolgen.