1.7.3. Überschreiten des vorgegebenen Auftragswertes

Falls der Bruttorechnungswert den vorgegebenen Mareon-Auftragswert (siehe Spalte Auftragswert auf der Registerkarte Mareon Aufträge) übersteigt, kann abhängig von den Einstellungen im Mareon Internet Portal folgende Meldung eingeblendet werden:

Abbildung 1.70.


Mit Nein können Sie die Übermittlung stoppen, die Rechnung korrigieren und anschließend erneut übermitteln.

Mit Ja können Sie die Rechnung trotzdem übermitteln. Abhängig vom Wohnungsunternehmen kann aber beim Weiterleiten der Rechnung an das Wohnungsunternehmen eine Ablehnung der Rechnung erfolgen.