4.6.1. Die Eröffnung
Zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres wird eine Bilanz aufgestellt: Die Werte eines Unternehmens werden in Konten erfasst, wobei die Summe AKTIVA mit der Summe PASSIVA identisch sein muss!
Zu Beginn jeden Jahres müssen die Schlusssalden der Konten aus der Schlussbilanz in das neue Jahr als Anfangssalden vorgetragen werden. Das "Vortragen" der Schlusssalden in das neue Jahr geschieht mithilfe von sogenannten Eröffnungs-Bilanz-Buchungen (kurz: EB-Buchungen) bzw. den Vortragsbuchungen:
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In der MOS'aik-Finanzverwaltung
steht speziell hierfür eine Buchungsarbeitsunterlage mit drei Arbeitsblättern zur Verfügung:
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Vortrag Sachkonten
Buchen der Salden auf Bilanzkonten.
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Vortrag Debitor
Buchen von Ausgangsrechnungen mit Neuanlage eines Offenen Postens.
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Vortrag Kreditoren
Buchen von Eingangsrechnungen mit Neuanlage eines Offenen Postens.
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Bei Vortragsbuchungen wird keine (automatische) Steuerbuchung durchgeführt!
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Bereits die Angabe eines Steuerschlüssels bei Vortragsbuchungen wird durch das Programm abgelehnt!
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Saldenvorträge erscheinen aus diesem Grunde auch nicht in der Umsatzsteuervoranmeldung.