4.6.3. Der Abschluss
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Zum Ende eines Geschäftsjahres muss eine weitere Bilanz, die sogenannte Schlussbilanz aufgestellt werden. Zuvor müssen Sie jedoch alle noch anstehenden Abschlussbuchungen wie zum Beispiel Abschreibungen und Umbuchungen mit Ihrem Steuerberater absprechen und durchführen!
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Da Ihnen diese Abschlussbuchungen jedoch erst im Laufe des nächsten Wirtschaftsjahrs zur Verfügung stehen und auch dann erst gebucht werden können, benötigen Sie eine Finanzverwaltung, in der Sie gleichzeitig in mehreren Wirtschaftsjahren arbeiten können.
In der MOS'aik-Finanzverwaltung können Sie Geschäftsvorfälle in
zurückliegende, noch nicht abgeschlossene Monate buchen!