4.1. Datensatzanzahl in Tabellen einschränken (SQL)

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Version 3.31.102
erweitert

Mithilfe der Systemrichtlinie Datensatzanzahl in Tabellen einschränken (SQL) kann die Anzahl der angeforderten Datensätze der tabellengebundenen Datensatzlisten bei Einsatz eines SQL Servers reduziert werden.

Abbildung 4.1. Systemrichtlinie "Datensatzanzahl in Tabellen einschränken (SQL)"


Beachten Sie bitte, dass bei Anwendung der Richtlinie und mehr als 1000 gefilterten/vorhandenen Datensätzen nur die ersten 1000 Datensätze gezeigt werden!

In Datensatzlisten können Sie die Anzeige aller Datensätze mit dem Tastaturkommando Strg+Ende erzwingen

Diese Einschränkung gilt nur für Installationen mit SQL Server und nur für Datensatzlisten, die dem Anwender als Tabelle präsentiert werden. In der Statusleiste der Tabelle wird die Einschränkung durch die Information "SQL TOP 1000 - Datensatz 1 von 78 gelesenen" angezeigt. Die TOP-Klausel gibt die Anzahl der Datensätze an, die maximal angefordert werden. Die Einschränkung der Datensätze gilt auch für den Export (z.B. nach Microsoft Excel®), das Drucken und die Seitenansicht. Beim Drucken und in der Seitenansicht wird oben rechts "TOP n" ausgegeben, wenn die Anzahl der Datensätze tatsächlich eingeschränkt ist. Im Menü Datensatz bzw. im Kontextmenü der Tabellenstatusleiste befindet sich der neue Befehl TOP Einschränkung mit dem der Anwender die Einschränkung ein- oder ausschalten kann.

Die Systemrichtlinie ist standardmäßig eingeschaltet, die Begrenzung liegt bei 1000 Datensätzen. Die Anzahl der Datensätze kann über die Systemrichtlinie geändert werden. Generell führt das Einschalten der Systemrichtlinie bei Tabellen mit großen Datenmengen zur Verminderung der SQL Server Auslastung, zu weniger Netzwerk-Datenverkehr sowie zu weniger Speicherauslastung auf dem Arbeitsplatzrechner.

Anmerkung 1:

Einige Auswertungen der Finanzbuchhaltung sind von der Systemrichtlinie nicht betroffen, d.h. trotz eingeschalteter Systemrichtlinie werden alle Datensätze angefordert (weil das Filtern nicht erlaubt ist).

Anmerkung 2:

Die Einschränkung gilt nicht für Abfragen, die bereits eine TOP-Klausel (z.B. TOP 100 PERCENT) enthalten.