2.5.2. Verbuchen von Arbeitszeiten beim Genehmigen erlauben

Versionsgeschichte
Version 4.42.300 11.10.2022 MZ
neu (TFS-39303)

Für das Genehmigen von Arbeitszeiten kann mit der Systemrichtlinie "Verbuchen von Arbeitszeiten beim Genehmigen erlauben" im Bereich der MOS'aik Zeiterfassung festgelegt werden, ob die Funktion zum direkten Genehmigen und Durchbuchen eingereichter Arbeitszeiten genutzt werden kann.

Abbildung 2.20. Systemrichtlinie "Verbuchen von Arbeitszeiten beim Genehmigen erlauben"


Die Richtlinie ist standardmäßig deaktiviert und die Funktion steht damit nicht zur Verfügung.