Kapitel 7. Skonto Regeln
Die folgenden Regeln gelten nur, wenn innerhalb der Skontofrist eine Zahlung auf eine zuvor erstellte Akontoanforderung oder Rechnung geleistet wird:
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Zahlt eine Kunde fristgerecht mindestens den Rechnungsbetrag abzüglich des zulässigen Skonto und zieht kein (oder zu wenig) Skonto, so bleibt der nicht in Anspruch genommene Skontobetrag bei der nächsten aufbauenden Rechnung (oder der Schlussrechnung) erhalten.
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Wird mehr Skonto abgezogen als auf der Rechnung ausgewiesen wurde und dieser erhöhte Skontobetrag auch gewährt, erfolgt auf der nächsten aufbauenden Rechnung keine Kürzung des skontofähigen Betrags. Ein zu viel abgezogener und durch den Rechnungsersteller gewährter Skontobetrag geht damit verloren!
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Der skontofähige Betrag auf der Schlussrechnung ergibt sich aufgrund des Bruttogesamtpreises der Schlussrechnung abzüglich der Bruttosummen der zuvor erstellten Rechnungen bzw. Akontoanforderungen (nicht der Zahlungen!). Aufgrund dessen werden bei Zahlungen ohne zuvor erstellte Akontoanforderung oder Rechnung eventuell gezogene Skonti nicht berücksichtigt.