Kapitel 3. Wartungsverträge
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13.5.2019 | MZ | |
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Wenn Sie mit Ihrem Kunden einen Wartungsvertrag abschließen, sind typischerweise einige Leistungen bereits in der Gebühr des Wartungsvertrags enthalten. Ein Wartungsvertrag ist jedoch für den Einsatz eine Anlage in MOS'aik nicht zwingend erforderlich und Sie können den Anlagenservice auch als Regieleistung abrechnen (siehe dazu auch den Themenbereich Serviceaufträge mit Regieabrechnung).
Folgende Themen: