3.3. Erfüllungsort

Versionsgeschichte
Version 3.32.002 5.7.2013 MZ
neu (DB2696)
Was ist der "Erfüllungsort"?
Der Erfüllungsort (auch "Ort der Leistungserbringung") wird im Rahmen der Steuersatzermittlung in der MOS'aik-Projektverwaltung für im Ausland erbrachte Leistungen an Privatkunden (nur Leistungen, keine Lieferungen!) verwendet. Wenn der Erfüllungsort einer Adresse nicht ausgefüllt ist (="<Wohnort>"), dann wird bei Verwendung der Steuercodes "Netto plus Steuer" oder "Brutto incl. Steuer" das Land der Anschrift als Erfüllungsort verwendet und der entsprechende Steuersatz des Landes zugrunde gelegt.
  • Der Erfüllungsort kann in den Adressstammdaten und auch in den Vorgangseigenschaften festgelegt werden. Wenn das Feld in den Vorgangseigenschaften leer ist, wird der Ort der Leistungserbringung primär aus dem Ländercode der Lieferadresse des Vorgangs (Projekts) bestimmt. Wenn keine Lieferadresse spezifiziert wurde, dann wirkt der Ländercode der Buchungsadresse bzw. der Ländercode des Mandanten.

  • Durch ein Update einer Version vor 3.32 wird bei allen Adressen aus einem beliebigen Ausland der Erfüllungsort auf "<Ausland>" gesetzt. Dadurch ist sichergestellt, dass die automatische Ermittlung der Steuerart bei diesen Adressen kompatibel zum Stand vor dem Update ist. Der Anwender muss also für existierende Adressen den Erfüllungsort ändern, wenn er die Auslandssteuersätze verwenden möchte. Der Standard unterstützt aktuell die Normalsteuersätze der Länder Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Dänemark, Deutschland, Spanien, Italien, Österreich, Polen, Tschechische Republik, Schweiz, Portugal und Liechtenstein.

  • Falls eine entsprechende Steuerart für das ermittelte (oder vorgegebene) Land im Standard fehlt, wird die Steuerart U0 ("Umsatzsteuerfrei") für Länder innerhalb der EU verwendet bzw. für Nicht-EU-Länder die Steuerart X-U0. Legen Sie sich also in diesem Fall eine entsprechende eigene Steuerart an. Sie können so z.B. auch ermäßigte Steuersätze zufügen.

Eingangsrechnung aus dem Ausland

Bei der automatischen Ermittlung einer Steuerart über den Erfüllungsort (Ländercode) wird auch der Fall einer Eingangsrechnung aus dem Ausland für ein privates Bauvorhaben im Ausland unterstützt. Dies ist relevant bei kreditorischen Buchungen mit Steuercode <Kein> oder Netto zzgl. Steuer, wenn der Erfüllungsort nicht das Land des Mandanten ist.

Zusätzlich sind für diesen Anwendungsfall im Standardlieferumfang (exemplarisch) zwei neue Vorsteuerarten V21-BE und V21-NL enthalten. Damit kann zum Beispiel ein deutscher Unternehmer Eingangsrechnungen eines belgischen oder niederländischen Unternehmens für sein Bauvorhaben im jeweiligen Land buchen (siehe dazu auch MOS'aik Standard Referenz - Steuerarten).

  • Durch den buchenden Druck eines Vorgangs wird ein <Automatisch> ermittelter Erfüllungsort durch das jeweilige Land ersetzt. Dieser wird beim Stornieren eines Vorgangs wieder auf den Wert <Automatisch> zurückgesetzt.

  • Bei Stornierung von alten Vorgängen (ohne Erfüllungsort), kann es vorkommen, dass ein erneutes Verbuchen zu einem Fehler führt. Weisen Sie dem Vorgang in diesem Fall zunächst den Erfüllungsort zu und verbuchen Sie erneut.

  • Weitere Informationen: MwSt.-Sätze - Adresstammdaten, Abschnitt 3.1.3, „Feld "Erfüllungsort"“, „Bereich "Einstellungen"“