8.5. Steuerschuldumkehr

Bestimmte Bauleistungen führen bei der Umsatzsteuer zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger. Das heißt, nicht der leistende Unternehmer muss die Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen, sondern der Leistungsempfänger.

Zur Erstellung einer Rechnung mit Steuerschuldumkehr müssen Sie in der betreffenden Adresse den Steuercode auf Steuerschuldumkehr einstellen und die UStID erfassen. Als Sachkonto kann 8337 ausgewählt werden, ansonsten wird bei leerem 8337 aufgrund des Steuercodes "Steuerschuldumkehr" automatisch zugeordnet.

Siehe auch den Themenbereich "Steuerschuldumkehr Inland und EG (§13b UStG)".