1.2. Aktivsteuerkonto; Aktivsteuerunterkonto (nicht belegt); Aktivsteuerinterimskonto; Passivsteuerkonto; Passivsteuerunterkonto; Passivsteuerinterimskonto

Steuerkonten können nicht mit Kostenstelle gebucht werden.

Steuerkonten haben weiterhin keine besonderen Einschränkungen. Entscheidende Bedeutung erhalten diese Konten erst durch die Zuordnung zu einer Steuerart als Steuerkonto, Steuerinterimskonto, Steuergegenkonto oder Ist-Versteuerungskonto, z.B.:

Abbildung 1.4.


Der Steuerart Umsatzsteuer 19% wurde im Beispiel das Steuerkonto 1776 zugewiesen.

Abbildung 1.5. Kontenbeispiele