1.2. Aktivsteuerkonto; Aktivsteuerunterkonto (nicht belegt); Aktivsteuerinterimskonto; Passivsteuerkonto; Passivsteuerunterkonto; Passivsteuerinterimskonto
Steuerkonten können nicht mit Kostenstelle gebucht werden.
Steuerkonten haben weiterhin keine besonderen Einschränkungen. Entscheidende Bedeutung erhalten diese Konten erst durch die Zuordnung zu einer Steuerart als Steuerkonto, Steuerinterimskonto, Steuergegenkonto oder Ist-Versteuerungskonto, z.B.:
Abbildung 1.4.

Der Steuerart
Umsatzsteuer 19% wurde im Beispiel das Steuerkonto
1776 zugewiesen.
Abbildung 1.5. Kontenbeispiele




