4.2. Systemeinrichtung

Folgende Punkte müssen bei der Einrichtung (Installation/Update) sichergestellt werden:

  1. Sowohl die Installation als auch ein Update der Anwendung muss gemäß dem in Kapitel 5, Betriebsdokumentation beschriebenen Freigabeverfahren abgewickelt und die zur jeweiligen Programmversion gehörige Verfahrensdokumentation berücksichtigt werden.

    1. Eine eventuelle Neuinstallation der MOSER 'allround' Anwendung muss gemäß der MOSER 'allround' Installationsanleitung durchgeführt werden.

    2. Aktualisierungen (Updates) der MOSER 'allround' Anwendung müssen gemäß der "Updateanleitung" durchgeführt und sämtliche Maßnahmen zur Vor- und Nachbereitung des Updates ordnungsgemäß umgesetzt werden.

  2. Falls die Sicherung der Datenbank nicht von der Firma Moser durchgeführt wird, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

    • Die MOSER 'allround' Datenbank muss regelmäßig (mindestens täglich) gesichert werden.

    • Die Sicherungsdaten müssen an einem sicheren Ort, am besten in einem anderen Gebäude, unter Verschluss aufbewahrt werden, um mögliche Risiken wie Sabotage, Brand- oder Wasserschäden abzudecken.

  3. Zur optionalen Archivierung aller Belegdokumente wird empfohlen, ein Netzlaufwerk zur Ablage von heruntergeladenen PDF-Dokumenten im Betrieb bereitzustellen. Alle Mitarbeiter sollten Belege in diesem Ordner archivieren. Damit stehen alle Belege zusätzlich und vor Änderung geschützt im PDF-Format zur Verfügung. Bei sichergestellter ordnungsgemäßer Aufbewahrung und Einbeziehung in die betrieblichen Datensicherungen können diese als zusätzliche Dokumentation der Geschäftsabläufe herangezogen werden können.

  4. Um die Vollständigkeit und Unveränderbarkeit der Daten gewährleisten zu können, ist es erforderlich nach Installation/Update des Systems die Einrichtung anhand der Abschnitt 4.1, „GoBD-Checkliste“ zu überprüfen.

MOSER 'allround' Empfehlungen
Für einen GoBD-gemäßen Betrieb werden folgende Komponenten empfohlen:
  • Abschluss eines MOSER 'allround' Wartungsvertrags, um sicherzustellen, dass die eingesetzte Software immer aktuell ist und der geltenden Gesetzgebung sowie dem Stand der Technik entspricht.

  • Einsatz qualifizierter Hard- und Software für das System und die Datensicherung.