3.3. Löschen von Offenen Posten erlauben

Versionsgeschichte
13.4.2016 MZ
überarbeitet
Version 3.32.002 10.7.2013 MZ
erweitert (DB2774)
Version 3.30.200
neu

Das Löschen von Offenen Posten in der MOS'aik-Finanzverwaltung ist grundsätzlich nur möglich, solange die Finanzverwaltung nicht eingerichtet wurde. Benutzer bzw. Benutzergruppen können dann zum Löschen von OPs freigeschaltet werden (Standard nur Gruppe Admins).

Abbildung 3.3. Systemrichtlinie "Löschen von Offenen Posten erlauben"


Das Löschen von Offenen Posten bei deaktivierter Systemrichtlinie und nicht eingerichteter Finanzverwaltung ist grundsätzlich nicht möglich!

Buchungen im Stapel können grundsätzlich gelöscht werden, wenn diese manuell erzeugt wurden (Dialogbuchen, d.h. z.B. ER/AR buchen mit Stapelverarbeitung). Automatisch durch Vorgangsdruck erzeugte Buchungen können nur gelöscht werden, wenn kein Schreibschutz vorliegt und damit die Bearbeitung möglich ist. Berücksichtigen Sie dazu die entsprechende Einstellung der Systemrichtlinie Abschnitt 2.3.6, „Sperren der Bearbeitung von Offenen Posten“

Diese Systemrichtlinie kann auch ohne Lizenzierung des Moduls Systemmodul Benutzerverwaltung verwendet werden.

Die Richtlinie ist standardmäßig deaktiviert. Damit können Offene Posten standardmäßig nicht gelöscht werden.