3.3. Löschen von Offenen Posten erlauben
Versionsgeschichte | ||
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13.4.2016 | MZ | |
überarbeitet | ||
Version 3.32.002 | 10.7.2013 | MZ |
erweitert (DB2774) | ||
Version 3.30.200 | ||
neu |
Das Löschen von Offenen Posten in der MOS'aik-Finanzverwaltung ist grundsätzlich nur
möglich, solange die Finanzverwaltung nicht
eingerichtet wurde. Benutzer bzw. Benutzergruppen können dann zum
Löschen von OPs freigeschaltet werden (Standard nur Gruppe Admins).

Das Löschen von Offenen Posten bei deaktivierter Systemrichtlinie und nicht eingerichteter Finanzverwaltung ist grundsätzlich nicht möglich!
Buchungen im Stapel können grundsätzlich gelöscht werden, wenn diese manuell erzeugt wurden (Dialogbuchen, d.h. z.B. ER/AR buchen mit Stapelverarbeitung). Automatisch durch Vorgangsdruck erzeugte Buchungen können nur gelöscht werden, wenn kein Schreibschutz vorliegt und damit die Bearbeitung möglich ist. Berücksichtigen Sie dazu die entsprechende Einstellung der Systemrichtlinie Abschnitt 2.3.6, „Sperren der Bearbeitung von Offenen Posten“
Diese Systemrichtlinie kann auch ohne Lizenzierung des Moduls Systemmodul Benutzerverwaltung verwendet werden.
Die Richtlinie ist standardmäßig deaktiviert. Damit können Offene Posten standardmäßig nicht gelöscht werden.