3.4. Umstellung auf SEPA-Lastschriften
Versionsgeschichte | ||
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Version 3.32.100 | 23.10.2013 | MZ |
neu (DB2789) |
SEPA-Lastschriften können in MOS'aik zum Bankeinzug von Zahlungen auf Ausgangsrechnungen Ihrer Kunden verwendet werden. Dazu steht Ihnen das, dem bisherigen "Einzugsermächtigungslastschriftverfahren" ähnliche, SEPA-Basislastschriftverfahren (SEPA Core Direct Debit - SDD Core) zur Verfügung. Das Verfahren kann von Privatkunden, wie auch Unternehmen verwendet werden. Grundsätzlich ist für das Lastschriftverfahren ein sogenanntes SEPA-Mandat erforderlich, welches in etwa mit der früheren Einzugsermächtigung vergleichbar ist. |
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Eine wichtige weitere Neuerung bei den Verfahren ist die Festlegung eines Fälligkeitsdatums (auch: Zahldatum oder Ausführungsdatum). Damit wird bestimmt, wann die Abbuchung erfolgen wird. Diesen Fälligkeitstermin teilen Sie Ihrem Kunden dann spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstermin z.B. in der Rechnung mit. Außerdem wird abhängig von der Lastschriftart eine Vorlaufzeit festgelegt, die den ausführenden Finanzinstituten die erforderliche Zeit für die Durchführung der Transaktionen einräumt:
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Eine Basislastschrift vom Typ SDD CORE für Erst- und einmalige Lastschriften muss dazu spätestens fünf Bankarbeitstage vor der Abbuchung bei der Zahlstelle eingereicht werden. Für Folgelastschriften ist diese Vorlaufzeit auf zwei Bankarbeitstage reduziert.
Die Anwendung des jeweiligen Lastschriftverfahrens wird in MOS'aik über das im Offenen Posten hinterlegte Zahlungsmittel gesteuert.