8.2. Zusammensetzung der Lohnkosten
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Damit Sie die auf einem Bauvorhaben geleisteten Arbeitsstunden Ihrer Mitarbeiter auch kostenmäßig zuordnen können, müssen Sie wissen, wie "teuer" die Lohnminute Ihrer Mitarbeiter ist.
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Die auf ein Kalkulationsobjekt weiter zu verrechnenden Lohnkosten setzen sich in der MOS'aik-Kalkulation aus insgesamt vier Einzelkostenkomponenten zusammen, die in den sogenannten Lohnzuschlägen zusammengeführt sind.
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Für unterschiedliche Kalkulationsansätze ist man so in der Lage, verschiedenartige Lohnzuschläge mit individuellen Zuschlagssätzen zu erstellen bzw. zu definieren.
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In Abhängigkeit des zu kalkulierenden Auftrags ist es somit möglich, einen individuellen Lohnzuschlag zum Ansatz zu bringen oder aber einen Auftrag mit verschiedenen Lohnzuschlägen zu kalkulieren, um zum Beispiel eine (absolute) Preisuntergrenze für einen Auftrag zu finden, der gerade noch vom Unternehmen akzeptierbar ist.
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Der Geldwert der Arbeitsleistung basiert auf den Tarifverträgen oder innerbetrieblichen Vereinbarungen. Sie enthalten in der Regel die Vereinbarung über den Ecklohn, der für eine bestimmte Arbeitsanforderung festgelegt wurde.
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Die Lohnzusatzkosten setzen sich zusammen aus den zu bezahlenden Entgelten an Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften. Hinzu kommen die entgeltbezogenen, vom Arbeitgeber an die Finanzbehörden abzuführenden Steuern.
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Mithilfe von Zuschlagssätzen werden die Lohnzusatzkosten auf die Kalkulationsobjekte verteilt.
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Die Ermittlung der Lohnzusatzkosten erfolgt mithilfe der Formel: Lohnzusatzkosten = Durchschnittslohn * Lohnzusatzkostenprozentsatz.
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Gemeinkosten sind jene Kosten, die nicht unmittelbar für einen einzelnen Auftrag anfallen und daher zunächst nur dem Betrieb insgesamt zugeordnet werden können.
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Beispiele für Gemeinkosten sind: Abschreibungen, Versicherungen, Vermögenssteuer, Gehälter für kaufmännisches Personal, die Geschäftsleitung, den Pförtner usw.
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Mithilfe von Zuschlags- und Verrechnungssätzen, die sich aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) ermitteln, werden die Gemeinkosten auf die Kalkulationsobjekte verteilt. Die sogenannte Kostenaufschlüsselung!
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Die Ermittlung der Betriebsgemeinkosten erfolgt mithilfe der Formel:
Gleichung 8.1. BetriebsgemeinkostenBetriebsgemeinkosten = Durchschnittslohn * Betriebsgemeinkostenprozentsatz
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Zum Zweck der Angebotspreisermittlung schlägt die Praxis den kalkulierten Selbstkosten einen für angemessen erachteten Gewinnzuschlag auf, der eine Art Soll-Gewinn darstellt und in der Regel als Prozentsatz vorgegeben wird.
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Die Ermittlung des Gewinnzuschlags erfolgt mithilfe der Formel:
Gleichung 8.2. GewinnzuschlagGewinnzuschlag = (Durchschnittslohn + Lohnzusatz- + Betriebsgemeinkosten) * Gewinnzuschlag