2.2. Löhne und Lohnkalkulation
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Version 3.30 SP 1 | ||
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Bei den Lohntarifen (Lohnzuschlägen) kann zwischen einem Zuschlag für die Lohnzusatzkosten und einem Zuschlag für die Lohnnebenkosten differenziert werden. Des Weiteren ist die Basis zur Ermittlung der Gemeinkosten nicht mehr der Durchschnittslohn, sondern der Kalkulationslohn.
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Die Lohnzusatzkosten beinhalten tarifliche, gesetzliche und freiwillige Sozialkosten wie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung, Feiertagsentlohnung.
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Die Lohnnebenkosten umfassen tarifliche Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder, An- und Rückreisekosten zur Baustelle, Familienheimfahrten.
Basis für beide Zuschläge ist der Durchschnittslohn.
Aus der Summe ergibt sich der Kalkulationslohn (bisher "Zwischensumme"). Der Kalkulationslohn stellt die direkten Lohnkosten dar.
Der folgende Vergleich zeigt die Verwendung der Lohnnebenkosten und die neue Basis für die Betriebsgemeinkosten am Beispiel des Lohntarifs "Standard":
bis MOS'aik Version 3.30 | ab 3.30 SP 1 neu / geändert | |||||
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12,33 € | Durchschnittslohn 1) | 12,33 € | ||||
12,33 € | 100,00% | Lohnzusatzkosten | 12,33 € | 100,00% | ||
Lohnnebenkosten | 0,37 € | 3,00% | (Basis = 1) | |||
--------------------------------------------------- | --------------------------------------------------- | |||||
24,66 € | 200,00% | Zwischensumme | Kalkulationslohn 2) | 25,03 € | 203,00% | |
10,97 € | 89,00% | (Basis = 1) | Betriebsgemeinkosten | 10,60 € | 42,35% | (Basis = 2) |
0,00 € | Gemeinkostenpauschale | 0,00 € | ||||
--------------------------------------------------- | --------------------------------------------------- | |||||
35,63 € | 288,97% | Lohnselbstkosten | 35,63 € | 288,97% | ||
2,85 € | 8,00% | Wagnis und Gewinn | 2,85 € | 8,00% | ||
--------------------------------------------------- | --------------------------------------------------- | |||||
38,48 € | 312,08% | Verrechnungssatz | 38,48 € | 312,08% |
Der bisher in den Betriebsgemeinkosten enthaltene Zuschlag wird beim Update in den Zuschlag für die Lohnnebenkosten verschoben. Dadurch bleibt rein rechnerisch das Ergebnis der Lohnselbstkosten und des Verrechnungssatzes gleich, z.B.:
Abbildung 2.8. Lohntarif Standard vor dem Update
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Abbildung 2.9. Lohntarif Standard nach dem Update
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Basis für die Betriebsgemeinkosten ist (ab MOS'aik Version 3.30 SP 1) der Durchschnittslohn, sondern der Kalkulationslohn. Es besteht natürlich die Möglichkeit, den Zuschlag für die Lohnnebenkosten aufzusplitten in den Anteil für die tatsächlichen Lohnnebenkosten und den Anteil für die indirekten Kosten (Betriebsgemeinkosten oder Baustellengemeinkosten).

Die Differenzierung und das Anpassen der Berechnung sind ein wichtiger Schritt in Richtung der Unterstützung der in den Einheitlichen Formblättern (EFB) geforderten Aufteilung der Kosten. Eine Erläuterung der EFB ist im Dokument Kalkulation enthalten.
Anmerkungen zur Nachkalkulation
Die Ermittlung der Kostenanteile im Rahmen der Nachkalkulation (Projektkosten) ist an dieses Schema angepasst worden. Die bisher in den Lohnnebenkosten (eigentlich: Lohnzusatzkosten) enthaltenen Werte werden beim Update auf die direkten Kosten (Einzelkosten) addiert.
Die Auswertungen (Buchungsprotokoll, Buchungsübersicht, Stundenrapport) sind entsprechend angepasst worden (d. h. es erfolgt keine Addition der Lohnnebenkosten mehr, da diese ja bereits in den direkten Kosten enthalten sind).
Auf den Ausweis der Lohnnebenkosten (und/bzw. Lohnzusatzkosten) wird in den Auswertungen Projektstand und Anlagenkosten verzichtet, da diese wie gesagt zukünftig in den direkten Kosten enthalten sind.