9.11. Löschen der Daten alter Geschäftsjahre
Versionsgeschichte | ||
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Version 3.35.003 | 30.10.2017 | MZ |
erweitert (DB3736) | ||
Version 3.35.000 | 18.4.2017 | MZ |
erweitert (DB3620) |
Bei Bedarf können Sie Daten abgeschlossener Geschäftsjahre aus der Datenbank löschen.
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Das Löschen von Buchungsdaten ist erst nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungspflicht möglich.
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Bedenken Sie, dass die Auswertungen "Basel II" einen Dreijahresvergleich benötigen (siehe Abschnitt 9.6, „Betriebswirtschaftliche Auswertungen Basel II“)!
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Beachten Sie unbedingt die Hinweise in den Dialogen!
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Vor der Löschung der Daten alter Geschäftsjahre müssen Sie die Clearing-Datensätze bzw. Banksammler aus dem gleichen Zeitraum löschen.
Wählen Sie dazu Offene Posten | Zahlungsverkehr | Banksammler und löschen die Daten analog zu der geplanten Löschung der Geschäftsjahre. Wählen Sie dazu im Bereich Bankdatei das Datum mit Uhrzeit für die Löschung. Beim Löschen eines Banksammlers erscheint automatisch eine Rückfrage, ob auch alle älteren Banksammler gelöscht werden sollen.
Zur Löschung der Daten alter Geschäftsjahre wählen Sie die Funktion Alte
Daten löschen
auf der Startseite der MOS'aik-Finanzverwaltung bzw. über das Menü
:

Beim Löschen der Daten alter Geschäftsjahre werden auch alte und als gelöscht markierte Stapelbuchungen, alte Clearingdatensätze sowie alte Protokolldatensätze eines hybriden Einsatzes von 'allround' gelöscht.