4.4.12. Personenkonten

  • Die Personenkonten beschränken sich auf die Darstellung des Geschäftsverkehrs mit einzelnen Personen (Geschäftsfreunden). Diese Personenkonten sind Bestandteil des Nebenbuches welches für jeden Kunden und für jeden Lieferanten ein eigenes Konto enthält.

  • Der Saldo aller Personenkonten muss mit dem Saldo des betreffenden Sachkontos (Sammel- oder Kontokorrentkonto des Hauptbuches) übereinstimmen.