4.4. Grundlagen der Buchführung

Im Folgenden werden diverse Begriffe und Themen aus der Finanzbuchhaltung aufgegriffen und erläutert.

Allgemeine Hinweise
  • Die Buchhaltung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens vermitteln kann (GoB)!

  • Die in der Buchhaltung gebuchten Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen!

  • Eine ordnungsgemäße Buchhaltung enthält wahre, klare, übersichtliche sowie lückenlos fortlaufende Aufzeichnungen!

  • Alle Handelsbücher, Inventare sowie bestimmte endgültige Auswertungen (Bilanzen, Gewinn und Verlustrechnungen, Journalen, Kontoblätter) unterliegen einer Aufbewahrungspflicht.

  • Die Buchhaltung dient mehreren Zwecken:

    • Selbstinformation

    • Rechenschaftslegung

    • Besteuerungsgrundlagen

    • Gläubigerschutz

    • Beweismittel