4.4. Grundlagen der Buchführung
Im Folgenden werden diverse Begriffe und Themen aus der Finanzbuchhaltung aufgegriffen und erläutert.
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Die Buchhaltung muss so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Vermögenslage des Unternehmens vermitteln kann (GoB)!
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Die in der Buchhaltung gebuchten Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen!
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Eine ordnungsgemäße Buchhaltung enthält wahre, klare, übersichtliche sowie lückenlos fortlaufende Aufzeichnungen!
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Alle Handelsbücher, Inventare sowie bestimmte endgültige Auswertungen (Bilanzen, Gewinn und Verlustrechnungen, Journalen, Kontoblätter) unterliegen einer Aufbewahrungspflicht.
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Die Buchhaltung dient mehreren Zwecken:
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Selbstinformation
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Rechenschaftslegung
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Besteuerungsgrundlagen
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Gläubigerschutz
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Beweismittel
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