3.3.15. Verbuchte Vorgänge stornieren
Versionsgeschichte | ||
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Version v2.1 | 30.1.2020 | MZ |
erweitert für 4.41.000 | ||
Version v2.0 | 28.4.2017 | MZ |
erweitert für 3.35.000 |
Das Stornieren verbuchter Vorgänge ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:
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Die Systemrichtlinie verhindert nicht das Stornieren (siehe Abschnitt 4.1, „GoBD-Checkliste“).
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Es wurden noch keine weiteren Vorgänge aus dem betreffenden Vorgang durch Kopieren erstellt (z.B. aufbauende Vorgangsarten).
Sind bereits Folgevorgänge (z.B. Rechnung aus Auftrag) erstellt worden, kann der Quellvorgang (z.B. Auftrag) nicht mehr storniert werden.
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Die entsprechende Buchungsgrenzperiode wurde noch nicht festgeschrieben (siehe Abschnitt 3.3.17, „Buchungsgrenzperiode festschreiben“).
Falls ein Storno möglich ist, kann der Vorgang dazu geöffnet
werden und über die Funktion Weitere Funktionen »
Stornieren...
storniert und damit eine entsprechende Gegenbuchung
erzeugt werden.
Stornierte
Vorgänge können erst nach erneutem Öffnen mit der Funktion Erneut
bearbeiten ...
wieder bearbeitet
werden.
Falls kein Storno mehr möglich ist, kann durch Kopieren des Vorgangs ein entsprechender neuer Vorgang erstellt werden.