6.1.6. Steuerarten

Das Arbeitsblatt bietet Zugriff auf die verfügbaren Steuerarten:

Abbildung 6.33. Steuerarten

Bei Sachkonten ist es möglich, Steuerarten zu hinterlegen. Diese Zuordnung definiert die Steuerbehandlung und macht diese Sachkonten zu Automatikkonten (Beispiele finden Sie im Kapitel 11, Anhang: Buchungsautomatiken). Sonst gilt hier sinngemäß das Gleiche, wie bei den Buchungsarten.

EG-Steuer
Für das EG-Ausland stehen die beiden Steuercodes "EG-Lieferungen" und "EG-Leistungen" zur Verfügung. Der Steuercode "EG Lieferungen" meint reine Warenlieferungen innerhalb des EG Auslands. Der Steuercode "EG Leistungen" wird für sonstige Leistungen verwendet.

Zur Einrichtung eigener Steuerarten siehe auch die separate Dokumentation "Eigene Steuerarten anlegen mit UStVa (Diese Dokumentation ist zurzeit nur auf Anfrage erhältlich. Bitte wenden Sie sich dazu an den Moser Produktservice (Kontakt).)".