Kapitel 11. Anhang: Buchungsautomatiken
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2.2.2015 | MZ | |
überarbeitet bzgl. DB2690/DB3206 |
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Bei jedem Sachkonto ist es in den Stammdaten möglich, eine zugehörige Steuerart zu hinterlegen. Diese vordefinierte Steuerart wird beim Abruf des Sachkontos in einer Buchung mit in die Buchungsmaske übernommen).
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Im Normalfall wird bei einigen Sachkonten (sogenannten Automatikkonten) in der Praxis immer nur genau eine Steuerart hinterlegt.
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Eine Ausnahme hiervon bildet jedoch eine Umsatzsteuererhöhung (siehe Umsatzsteuererhöhung zum 01.01.2007 von 16% auf 19%). In einem solchen Fall müssen bestimmte Sachkonten in Abhängigkeit des bei der Buchung eingegebenen Belegdatums unterschiedliche Steuerarten verwenden.
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Um in einem solchen Fall Fehleingaben des Anwenders zu vermeiden aber auch, um den Buchungsaufwand zu minimieren, wurde ein Automatismus eingeführt, der in Abhängigkeit des Belegdatums immer die richtige Steuerart für das abgerufene Sachkonto ermittelt.
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Einem Sachkonto können beliebig viele Steuerarten zugeordnet werden.
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Diese Steuerarten unterscheiden sich jedoch eindeutig durch ihren Gültigkeitszeitraum.
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Der Gültigkeitszeitraum der Steuerart eines Sachkontos wird dabei durch die Eingaben in den Feldern "
Startdatum
" und "Ablaufdatum
" bestimmt.
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Ist ein Sachkonto innerhalb einer Buchung ein sogenanntes "Automatik-Konto", d. h. in den Stammdaten wurde für dieses Konto eine Steuerart hinterlegt oder es wurde beim Buchen diesem Sachkonto eine Steuerart zugeordnet, so kann mithilfe des in dieser Steuerart gespeicherten Steuerkontos eine automatische Steuerbuchung erfolgen.
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In Abhängigkeit des Typs der Steuerart wird der Steuerbetrag entweder aus dem Bruttobetrag oder aus dem Nettobetrag ermittelt.
Die Ausgangsrechnung an die Firma Anja Adler AG (11000) über 1190,00 € auf das Erlöskonto 8400 (19% Umsatzsteuer) wird wie folgt verarbeitet:
Soll |
Haben |
Betrag |
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11000 |
8400 mit Steuerart "U19" |
1190,00 |
Soll |
Haben |
S Betrag H |
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1400 (11000 OP) |
1190,00 |
|
8400 Erlöskonto |
1000,00 |
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1776 Steuerkonto |
190,00 |
|
S–H = 0,00 € |
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Der Skontoabzug mindert beim Unternehmer das Entgelt und damit die zu zahlende Umsatzsteuer.
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Bei Zahlungen mit Skonto ist daher eine Steuerart zwingend erforderlich, die jedoch, sofern möglich, aus dem zugrunde liegenden Offenen Posten bestimmt wird.
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Mithilfe dieser Steuerart ist es dann möglich, den in dem Skontobetrag enthaltenen Steuerbetrag zu ermitteln und eine automatische Steuerbuchung durchzuführen:
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Skontobuchung:
Auf das in der Steuerart hinterlegte Skontokonto wird der Nettobetrag des gewährten oder gezogenen Skontobetrags gebucht; der Skontobetrag wird immer brutto eingegeben, aber Netto verbucht.
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Steuerbuchung:
Auf das in der Steuerart hinterlegte Steuerkonto wird der im gewährten oder gezogenen Skontobetrag enthaltene Steuerbetrag gebucht.
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Die Firma Anja Adler AG (11000) bezahlt einen Betrag von 1154,30 € für eine Rechnung über 1190,00 € und zieht gleichzeitig 35,70 € Skonto ab:
Soll |
Haben |
Betrag |
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1000 mit Steuerart "U16" |
11000 |
1154,30 + 35,70 Skonto |
Soll |
Haben |
S Betrag H |
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1000 Kasse |
1154,30 |
|
8735 Skontokonto |
30,00 |
|
1776 Steuerkonto |
5,40 |
|
1400 (11000 OP) |
1190,00 |
|
S – H = 0,00 € |
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Bei den inländischen Kunden / Lieferanten muss der Steuercode "Steuerschuldumkehr" eingetragen sein.
Halten Sie bezüglich der Anwendbarkeit des §13b UStG Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.
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Das Konto 8337 ist ein Automatikkonto für inländische Ausgangsrechnungen mit Steuerschuldumkehr (0%).
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Als Aufwand- / Wareneingangskonten für die inländische Steuerschuldumkehr stehen die Konten 3110 (§13b-V7%) und 3121 (§13b-V19%) als Automatikkonten zur Verfügung, sodass diese ggf. bei einer Lieferanten-Adresse hinterlegt werden können.
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Der Leistende schreibt seine Rechnung mit §13b-U0 (neue Steuerart für inländische Steuerschuldumkehr). Der Leistungsempfänger bucht die Eingangsrechnung mit §13b-V und dem auf der Rechnung ausgewiesenem Netto-Betrag. Aufgrund dieser besonderen Steuerarten erfolgt automatisch eine Steuerumbuchung "Vorsteuer an Umsatzsteuer", sodass beide Steuerbeträge auf der UStVa ausgewiesen werden.
Soll |
Haben |
Betrag |
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3121 mit St.-art §13b-V19% |
71000 |
1000,00 € |
Soll |
Haben |
S Betrag H |
---|---|---|
3121 |
1000,00 |
|
1600 (71000 OP) |
1000,00 |
|
1577 Vorst. § 13b UStG |
190,00 |
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1787 USt.§ 13b UStG |
190,00 |
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S-H = 0,00 € |
In der Umsatzsteuervoranmeldung werden die Bemessungsgrundlage und die entsprechenden Steuern in Zeile 48 / 49 und 58 aufgelistet
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Zur Verwirklichung des EG-Binnenmarktes tritt bei Einfuhren aus anderen EG-Mitgliedsstaaten an die Stelle der bisherigen Einfuhrumsatzsteuer die Erwerbsbesteuerung nach §1 Abs.1 Nr. 5 UStG.
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Die Steuer nach dem innergemeinschaftlichen Erwerb bemisst sich nach dem Entgelt. Der Lieferant stellt dem Erwerber nur das Entgelt (d.h. keine ausländische Mehrwertsteuer) in Rechnung, denn es handelt sich im Prinzip um im Ursprungsland steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, die im Bestimmungsland steuerpflichtige Erwerbe darstellen.
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Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens jedoch mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats.
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Vorsteuerabzugsberechtigte Erwerber können die Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb – wie bisher die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer – als Vorsteuer abziehen.
Eingangsrechnung der niederländischen Firma Vandenberg über 1000,00 € auf das Erlöskonto 3425:
Soll |
Haben |
Betrag |
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3425 mit Steuerart "EG-V16" |
78000 |
1000,00 € |
Soll |
Haben |
S Betrag H |
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3425 |
1000,00 |
|
1600 (7800 OP) |
1000,00 |
|
1574 |
190,00 |
|
1774 |
190,00 |
|
S-H = 0,00 € |
Diese Buchungsautomatik wirkt nicht nur bei Eingangsrechnungen, sondern zum Beispiel auch bei Bareinkäufen im EG-Binnenmarkt.


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Aufgrund des Fertigstellungsdatums (siehe dazu auch Handbuch Projektverwaltung) wird automatisch die Steuerart bestimmt.
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In der OP-Verwaltung und Finanzverwaltung wird anhand des Fertigstellungsdatums die Buchungsperiode festgelegt.
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Das Belegdatum bzw. Valutadatum wird in der OP-Verwaltung wie bisher genutzt, z.B. zur Ermittlung des Zahlungsziels und der Skontotermine.
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Falls Sie in der MOS'aik-Projektverwaltung kein Fertigstellungsdatum erfassen, wird die Buchungsperiode durch das Belegdatum bestimmt.
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Die Buchungsperiode bzw. das Belegdatum ist entscheidend dafür, in welche Periode der Buchungssatz abgestellt wird.
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In Perioden eines zurückliegenden Wirtschaftsjahres kann nur insoweit gebucht werden, als das diese Perioden noch nicht abgeschlossen wurden.
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Für jeden Jahresabschluss, der zwischen dem aktuellen Wirtschaftsjahr und dem gebuchten zurückliegenden Wirtschaftsjahr liegt, wird vom Programm eine automatische Vortragsbuchung erstellt.
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Auf diese Weise ist sichergestellt, dass nie eine Vortragsbuchung für nachträgliche Buchungen vergessen werden kann. Die Eröffnungssalden der neuen Bilanz stimmen immer mit den Schlusssalden der alten Bilanz überein, ohne dass dafür auch nur eine manuelle Buchung eingegeben werden muss.
Diese automatisch generierten Vortragsbuchungen werden immer in den Vortrag eines Wirtschaftsjahres abgestellt.
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Die Buchungsperiode bzw. das Belegdatum ist entscheidend dafür, in welche Periode der Buchungssatz abgestellt wird.
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In zurückliegende Perioden kann nur insoweit gebucht werden, als das diese Perioden noch nicht abgeschlossen wurden.
Es werden keine Vortragsbuchungen oder sonstige automatischen Buchungen vorgenommen.
Unter Umständen sollte jedoch daran gedacht werden, eine berichtigte UStVa abzugeben.
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Das angegebene Belegdatum ist entscheidend dafür, in welche Periode der Buchungssatz abgestellt wird.
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Das Buchen in ein zukünftiges Wirtschaftsjahr ist nicht möglich.
Sollte das Buchen in ein zukünftiges Wirtschaftsjahr doch nötig sein, so muss zuerst ein Jahresabschluss durchgeführt werden (siehe Endgültiger Jahresabschluss).
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Die Buchungsperiode bzw. das Belegdatum ist entscheidend dafür, in welche Periode der Buchungssatz abgestellt wird.
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Das Buchen in einen zukünftigen Monat ist jederzeit möglich.
Ein Monatsabschluss muss an dieser Stelle nicht extra durchgeführt werden.