2.3.4.5. Zugriffsrechte zum Buchen in alte Perioden der Finanzverwaltung
| Versionsgeschichte | ||
|---|---|---|
| Version 3.35.000 | 21.4.2017 | MZ |
| erweitert (DB3592,DB3586,DB3658) | ||
| Version 3.30 SP 1 | ||
| neu (DB1134) | ||
Beim Monats-
und Jahreswechsel in der MOS'aik-Finanzverwaltung
können Sie das Buchen in alte
Perioden auf bestimmte Benutzer bzw. Benutzergruppen einschränken. Dazu
legen Sie die Buchungsgrenzperiode fest und
verhindern damit das rückwirkende Buchen und Stornieren vor dem gewählten
Datum durch Benutzer, die nicht der Benutzergruppe "Journal Manager" angehören. Das Buchen in bereits endgültig
abgeschlossene Perioden ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Öffnen Sie dazu das Menü und ordnen Sie den dazu vorgesehenen Benutzern die Benutzergruppe Journal Manager zu. Im folgenden Beispiel wird dazu die Buchhalterin "Karin Musterfrau" zur Gruppe "Journal Manager" hinzugefügt:
Zur
Festlegung der Buchungsgrenzperiode wählen Sie die Funktion
Buchungsperiode
festlegen über die
Startseite der Finanzverwaltung oder das Menü
(siehe Handbuch Finanzverwaltung - Buchungsperiode festlegen):
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Zum Aufruf des Dialogs
Buchungsperiode festlegenmuss die MOS'aik-Finanzverwaltung NICHT lizenziert sein.Abbildung 2.22. Buchungsgrenzperiode festlegen
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Zum Buchen in alten Perioden bzw. zum Aufruf des Dialogs
Buchungsperiode festlegenmuss die Benutzerverwaltung lizenziert sein und der angemeldete Benutzer muss Mitglied der Gruppe Admins oder der Gruppen Journal Manager und Dracula (MOS'aik-Finanzverwaltung
) sein. Ansonsten
wird eine Meldung eingeblendet, dass das Buchen vor dem
Grenzdatum TT.MM.JJJJ nicht
erlaubt ist.
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Beachten Sie, dass das Buchen und Stornieren in alten Perioden unter Umständen unzulässig ist, da historische Geschäftsdaten prinzipiell nicht mehr verändert werden dürfen.