2.3.2.2. Neuberechnung
Versionsgeschichte | ||
---|---|---|
Version 3.33.000 | 1.10.2014 | MZ |
erweitert (DB3175) |
Bevor Sie die Funktionen Aufmaß übernehmen ...
oder Exportieren
anwählen, sollten Sie unbedingt eine Neuberechnung und Neunummerierung
durchführen. Dazu steht die Funktion Ergebnisse
neu berechnen
im Bereich Weitere
Schritte zur Verfügung, siehe dazu Abschnitt 2.3.2.1, „REB Formeln“.
Eine Neuberechnung muss bei den Formeln
FN
21, 22, 24 sowie 31 und 32 und bei mehrzeiligen
Rechenansätzen immer durchgeführt
werden!
Beim Neuberechnen der Ergebnisse von Rechenzeilen werden auch (eigentlich laut REB ungültige) Rechenzeilen berücksichtigt, die nicht auf einem Gleichheitszeichen = enden.
Die Neunummerierung ist Abschnitt 2.3.2.7, „REB Blatt- und Zeilennummern“ beschrieben.