Kapitel 4. Beispiel nachträgliche Einrichtung der Finanzverwaltung
In diesem Abschnitt wird ein Beispiel einer nachträglichen Einrichtung der Finanzverwaltung zum 1. November beschrieben.

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Akontoanforderung und Zahlung
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Anzahlungsrechnung mit Zahlung
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OP vor dem 1.11. mit Zahlung nach dem 1.11.
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OP vor dem 1.11. mit Zahlung vor dem 1.11.
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Ohne Kontonummer
Details:
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Für alle Posten vor dem 1.11., deren Restbetrag (Rechnungsbetrag minus Zahlungssumme) ungleich 0,00 € ist, wird auf dem betreffenden Personenkonto ein Vortrag gebildet.
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Für alle Posten mit Belegdatum ab dem 1.11. werden mit der nachträglichen Einrichtung der MOS'aik-Finanzverwaltung die Sachkontenbuchungen und Steuerbuchung durchgeführt.
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Dies gilt auch für Anzahlungsrechnungen/Akontoanforderungen und Zahlungen auf diese, soweit die Buchungen mit MOS'aik Level 24 oder höher erfolgten!
Für Akontozahlungen, die vor Level 24 getätigt wurden oder mit Level 24 nicht auf eine Akontoanforderung oder Anzahlungsrechnung gebucht wurden, erfolgen keine steuerlichen Umbuchungen.
Wurden bereits Akontozahlungen mit Belegdatum nach dem Einrichtungsstichtag gebucht, müssen Sie die steuerlichen Buchungen nach der FiBu-Einrichtung manuell vornehmen! Erst durch die manuellen Buchungen fließen die Werte auch in die Umsatzsteuer-Voranmeldung ein.
Im nachfolgenden Schritt wird die Einrichtung gemäß Kapitel 3, Einrichtung der Finanzverwaltung durchgeführt.
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Die vorhandenen Offenen Posten bleiben unverändert!
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Die offenen Soll- und Haben-Posten werden pro Adresse saldiert und als Vortrag auf das jeweilige Personenkonto gebucht, z.B.:
Abbildung 4.2.
Kunde:-
OP vor dem 1.11.
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Zahlung vor dem 1.11.
Lieferant:
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OP vor dem 1.11.
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Zahlung nach dem 1.11.
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