6.1. Wartungsverträge gemeinsam abrechnen
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Version 3.30 SP 1 | ||
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Enthält ein Serviceordner mehrere Wartungsverträge deren Adresse oder Rechnungsadresse mit der Adresse im Serviceordner (siehe ) übereinstimmt, wird aus den Wartungsverträgen eine gemeinsame Rechnung mit je einem Abschnitt pro Wartungsvertrag erstellt. Dies ist z.B. der Fall, wenn in den Anlagestammdaten als Vorgangsablage Pro Adresse oder Pro Rechnungsadresse gewählt wurde und diese bei Fälligkeit gemeinsam abgerechnet werden.
Zahlungsart und Zahlungsmittel einer Sammelwartungsrechnung werden aus den abzurechnenden Vorgängen/Verträgen bestimmt. Werden in einem Ordner Wartungsverträge mit unterschiedlichen Zahlungsarten bzw. Zahlungsmitteln abgerechnet, so wird pro Kombination Zahlungsart/Zahlungsmittel jeweils eine Wartungsrechnung erzeugt. Innerhalb einer Wartungsrechnung werden die Verträge nach Vorgangsart und Folgenummer des Wartungsvertrags sortiert.
Um eine Sammelwartungsrechnung zu erstellen, wählen Sie unter
Service | Verträge | Wartungsverträge die Funktion
Fällige Verträge abrechnen ...
(siehe Abschnitt 5.1, „Abrechnen von Wartungsverträgen“). Damit werden alle (ggf. markierten) fälligen
Verträge abgerechnet und die entsprechenden Wartungsrechnungen erstellt. Trotz
verschiedener Adresse werden im folgenden Beispiel zweier Anlagen mit gleicher
Rechnungsadresse (berger-rg)
und der Einstellung Vorgangsablage
Pro Rechnungsadresse beide Wartungsverträge in
einer Wartungsrechnung zusammengefasst:

Beim Erstellen einer Wartungsrechnung wird als Quellbelegnummer die Belegnummer
des Wartungsvertrags übernommen, wenn genau ein Wartungsvertrag abgerechnet wird. Auch die
Auftragsnummer
wird nur dann übernommen, wenn ein Vertrag abgerechnet wird, sonst wird für
die Wartungsrechnung eine neue Auftragsnummer vergeben.