6.2. Wartungsverträge einzeln abrechnen

Versionsgeschichte
Version 3.32.100 29.10.2013 MZ
erweitert (DB2817)
Version 3.32.002 16.7.2013 MZ
erweitert (DB2772)
Version 3.30 SP 1
erweitert

Enthält ein Serviceordner mehrere Wartungsverträge und weichen Adresse und Rechnungsadresse eines Wartungsvertrags von der Adresse im Serviceordner (siehe Projekt > Eigenschaften) ab, wird für diesen eine Einzelrechnung erstellt. Wartungsverträge, deren Adresse oder Rechnungsadresse mit der Projektkopfadresse übereinstimmen, werden dagegen in einer Wartungsrechnung zusammengefasst (siehe auch Abschnitt 6.1, „Wartungsverträge gemeinsam abrechnen“).

Zahlungsart und Zahlungsmittel einer Sammelwartungsrechnung werden aus den abzurechnenden Vorgängen bestimmt. Werden in einem Ordner Wartungsverträge mit unterschiedlichen Zahlungsarten bzw. Zahlungsmitteln abgerechnet, so wird pro Kombination Zahlungsart/Zahlungsmittel jeweils eine Wartungsrechnung erzeugt. Innerhalb einer Wartungsrechnung werden die Verträge nach Vorgangsart und Folgenummer des Wartungsvertrags sortiert.

Ist bei mindestens einem Wartungsvertrag kein Zahlungsmittel hinterlegt und bei anderen das Standardzahlungsmittel, so werden die Verträge eines Kunden in einer Rechnung zusammengefasst.

Grundsätzlich erfolgt eine Zusammenfassung von Vertragsabrechnungen mit SEPA-Zahlungsmitteln nur, wenn die Wartungsverträge dasselbe SEPA-Lastschriftmandat verwenden!

Im folgenden Beispiel wurde einem Serviceordner mit der Adresse berger-rg ein weiterer Wartungsvertrag des Kunden blondieu zugefügt. Für die Abrechnung der Wartungsverträge wählen Sie unter Service | Verträge | Wartungsverträge die Funktion Fällige Verträge abrechnen ... (siehe auch Abschnitt 5.1, „Abrechnen von Wartungsverträgen“):

Abbildung 6.2. Einzelabrechnung von Wartungsverträgen eines Serviceordners


Es werden zwei Wartungsrechnungen für die unterschiedlichen Adressen erstellt:

  1. Sammelwartungsrechnung berger über zwei Anlagenwartungen und

  2. Einzelwartungsrechnung blondieu über eine Anlagenwartung.

Beim Erstellen einer Wartungsrechnung wird als Quellbelegnummer die Belegnummer des Wartungsvertrags übernommen, wenn genau ein Wartungsvertrag abgerechnet wird. Auch die Auftragsnummer wird nur dann übernommen, wenn ein Vertrag abgerechnet wird, sonst wird für die Wartungsrechnung eine neue Auftragsnummer vergeben.