5.1. Abrechnen von Wartungsverträgen

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Version 3.30.207
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Die grundsätzlichen Einstellungen zur Rechnungsschreibung erfolgen im Wartungsvertrag (siehe auch Abschnitt 3.1, „Erstellen von Wartungsverträgen“). Voraussetzung für die Rechnungsschreibung ist, dass der Rechnungstermin zur periodischen Rechnungsschreibung erreicht ist, das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist und der Status des Wartungsvertrags auf Fakturierbar steht:

Abbildung 5.1. Wartungsvertrag


  • In das Feld Ablaufdatum können Sie das Ende des Wartungsvertrags eintragen. Ab diesem Termin werden dann keine weiteren Wartungsrechnungen mehr erstellt.

  • Wählen Sie das Rechnungsintervall für den Druck der Wartungsrechnungen, z.B. 1 Jahr. Durch das Intervall wird nach dem Rechnungsdruck der Termin für die nächste Wartungsrechnung automatisch eingestellt.

  • Als Zahlungsart gilt die im Projektkopf hinterlegte Zahlungsart (siehe dazu auch Kapitel 6, Abrechnung von Wartungsverträgen).

  • Erfassen Sie den Rechnungstermin für die erste Rechnungsschreibung. An diesem Termin wird die erste Wartungsrechnung geschrieben, wenn zusätzlich der Status auf Fakturierbar eingestellt ist. Steht der Status z.B. auf Offen, erfolgt keine Rechnungsschreibung, auch dann nicht, wenn der Rechnungstermin erreicht ist! Damit können Sie z.B. Rechnungsschreibungen verzögern, ohne den Termin zu ändern.

    Nach dem Druck einer Wartungsrechnung wird der Termin zur Erstellung der nächsten Wartungsrechnung um das Rechnungsintervall der Wartungsrechnungen erhöht.

Sammelabrechnung

Sollen in einer Wartungsrechnung mehrere Wartungsdienste abgerechnet werden, z.B. der halbjährliche Wartungsdienst bei jährlicher Rechnungsschreibung, müssen Sie das Wartungsintervall auf der Registerkarte Dienste der Anlage auf 6 Monate und das Rechnungsintervall auf 1 Jahr einstellen.