5.1. Abrechnen von Wartungsverträgen
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Die grundsätzlichen Einstellungen zur Rechnungsschreibung erfolgen im Wartungsvertrag (siehe auch Abschnitt 3.1, „Erstellen von Wartungsverträgen“). Voraussetzung für die Rechnungsschreibung ist, dass der Rechnungstermin zur periodischen Rechnungsschreibung erreicht ist, das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist und der Status des Wartungsvertrags auf Fakturierbar steht:

-
In das Feld
Ablaufdatum
können Sie das Ende des Wartungsvertrags eintragen. Ab diesem Termin werden dann keine weiteren Wartungsrechnungen mehr erstellt. -
Wählen Sie das
Rechnungsintervall
für den Druck der Wartungsrechnungen, z.B. 1 Jahr. Durch das Intervall wird nach dem Rechnungsdruck der Termin für die nächste Wartungsrechnung automatisch eingestellt. -
Als
Zahlungsart
gilt die im Projektkopf hinterlegte Zahlungsart (siehe dazu auch Kapitel 6, Abrechnung von Wartungsverträgen). -
Erfassen Sie den
Rechnungstermin
für die erste Rechnungsschreibung. An diesem Termin wird die erste Wartungsrechnung geschrieben, wenn zusätzlich der Status auf Fakturierbar eingestellt ist. Steht der Status z.B. auf Offen, erfolgt keine Rechnungsschreibung, auch dann nicht, wenn der Rechnungstermin erreicht ist! Damit können Sie z.B. Rechnungsschreibungen verzögern, ohne den Termin zu ändern.Nach dem Druck einer Wartungsrechnung wird der Termin zur Erstellung der nächsten Wartungsrechnung um das
Rechnungsintervall
der Wartungsrechnungen erhöht.
Sollen in einer Wartungsrechnung mehrere Wartungsdienste abgerechnet werden,
z.B. der halbjährliche Wartungsdienst bei jährlicher Rechnungsschreibung, müssen
Sie das Wartungsintervall
auf der Registerkarte
Dienste der Anlage auf 6 Monate und das
Rechnungsintervall
auf 1
Jahr einstellen.
Weitere Schritte: Abschnitt 5.2, „Vorbereitungen zur Rechnungsschreibung“.