2.2. Gläubiger-ID
SEPA erfordert für jeden Zahlungsempfänger eine eindeutige, in Deutschland 18-stellige alphanumerische Gläubiger-Identifikationsnummer (auch: Gläubiger-ID oder Kreditor-ID). Die Nummer kann bei der Deutschen Bundesbank kostenlos beantragt werden und wird nur für die Verwendung von SEPA-Lastschriften benötigt.
Beispiel: DE98ZZZ09999999999
Über die Gläubiger-ID identifiziert sich ein Zahlungsempfänger gegenüber dem Schuldner. Diese muss zum Beispiel auf Vorabankündigungen des Lastschrifteinzugs und auf der Lastschrift selbst angegeben werden. In Verbindung mit der Mandatsreferenznummer (auch: Mandats-ID) ermöglicht sie die Prüfung von Mandaten durch den Zahlungspflichtigen oder die Zahlstelle.
Wie Sie Ihre persönliche Gläubiger-ID beantragen und diese in die MOS'aik-Stammdaten eintragen erfahren Sie in Abschnitt 3.4.2, „Gläubiger-ID beantragen“.