2.1. BIC und IBAN

Anstelle der bisherigen Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer werden im europäischen Zahlungsraum (SEPA) IBAN und BIC verwendet.

Abbildung 2.1. Beispiel: BIC


Bei der BIC handelt es sich um eine mit der bisherigen Bankleitzahl vergleichbare feststehende Kennung einer europäischen Bank. Diese ist nur für die Abwicklung von Geschäften im Ausland erforderlich und kann ab dem 1. Februar 2016 ganz entfallen.

Abbildung 2.2. Beispiel: IBAN


Die IBAN wird aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl bestimmt. Zusätzlich enthält die IBAN ein Länderkennzeichen sowie eine Prüfziffer.

Wie Sie BIC und IBAN ermitteln und die neuen Informationen in MOS'aik einpflegen zeigt Ihnen Abschnitt 3.2.3, „IBAN und BIC der Personenkonten anpassen“. Hier erfahren Sie auch, wie Sie es vermeiden, jedes Personenkonto bzw. jede Stammdatenadresse einzeln umstellen zu müssen und wie MOS'aik Sie bei der automatischen Umstellung unterstützt.