2.3. SEPA-Mandate

Ein SEPA-Mandat befugt den Zahlungsempfänger fällige Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren vom Konto des Schuldners einzuziehen. Es handelt sich dabei um einen einheitlichen Autorisierungstext mit Angaben zum Zahlungsempfänger (z.B. Name und Anschrift, Gläubiger-ID, Mandatsreferenznummer, Kennzeichnung zur ein- oder mehrmaligen Ausführung) und zum Zahlungspflichtigen (z.B. Name und Anschrift des Kontoinhabers, IBAN und BIC des Kontos, Unterschrift mit Datum).

Die Mandatsreferenznummer (auch Mandatsreferenz oder Mandats-ID) besteht dabei aus bis zu 35 alphanumerischen Zeichen (sowie einigen Sonderzeichen [´ , . : + - / ( ) ? ]) und wird vom Zahlungsempfänger vergeben. Für die Erzeugung von Mandatsreferenznummern existiert in MOS'aik ein eigener Nummernkreis. Mehr darüber erfahren Sie in Abschnitt 3.4.6, „Nummernkreise für SEPA-Mandate“.

Wenn Sie mit Lastschrifteinzug arbeiten, sind hierzu neue Informationen in die MOS'aik-Stammdaten einzupflegen sowie die Zahlungsmittel anzupassen. Was dazu erforderlich ist, erfahren Sie in Abschnitt 3.4, „Umstellung auf SEPA-Lastschriften“.