3.2. Zahlungen anhand der OP-Liste
Versionsgeschichte | ||
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Version 3.32.100 | 7.11.2013 | MZ |
erweitert (DB2789) | ||
Version 3.32.002 | 23.7.2013 | MZ |
erweitert (DB2657) | ||
Version 3.32.0.- | 10.4.2013 | MZ |
aktualisiert (DB2600) | ||
Version 3.31 | ||
erweitert |
Wenn Sie nicht mit der Zahlungsvorschlagsliste arbeiten möchten, können Sie die
Funktion Anweisen ...
auch in der Liste der offenen Posten
ausführen. Markieren Sie dazu die betreffenden OPs
und wählen mit der rechten Maustaste
oder nutzen die Menüfunktion → und folgen den Dialogen:

Automatisches Anweisen von Zahlbeträgen
Alternativ können Sie Zahlbeträge der offenen Posten auch automatisch anweisen. Dazu öffnen filtern Sie die Ansicht Ihrer OPs und reduzieren die Liste auf die gewünschten Einträge. Wählen Sie dann das Menü
→ (ohne vorherige Markierung von OPs - die Menüauswahl bezieht sich dann auf alle angezeigten Buchungen):

Folgende Zahlungsmittel stehen Ihnen für das automatische Anweisen zur Verfügung:
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SEPA-Überweisungen
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SEPA-Basislastschriften CORE
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SEPA-Firmenlastschriften B2B
Dieses Verfahren wird nicht als Standard-Zahlungsmittel in MOS'aik zur Verfügung gestellt, kann jedoch als eigenes Zahlungsmittel angelegt und verwendet werden.
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Überweisungen
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Schecks
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Lastschriften (siehe Abschnitt 4.3, „Lastschriften anweisen“)
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Gutschriften
Beim Anweisen von Zahlungen kann analog zur Zahlungsvorschlagsliste eine Skontofrist in Tagen spezifiziert werden.
Weitere Details finden Sie in Abschnitt 3.1, „Verwendung der Zahlungsvorschlagsliste“ und im Handbuch Finanzverwaltung.