3.2. Zahlungen anhand der OP-Liste

Versionsgeschichte
Version 3.32.100 7.11.2013 MZ
erweitert (DB2789)
Version 3.32.002 23.7.2013 MZ
erweitert (DB2657)
Version 3.32.0.- 10.4.2013 MZ
aktualisiert (DB2600)
Version 3.31
erweitert

Wenn Sie nicht mit der Zahlungsvorschlagsliste arbeiten möchten, können Sie die Funktion Anweisen ... auch in der Liste der offenen Posten ausführen. Markieren Sie dazu die betreffenden OPs und wählen mit der rechten Maustaste Anweisen ... oder nutzen die Menüfunktion BuchenAnweisen ... und folgen den Dialogen:

Abbildung 3.20. Anweisen aus der OP-Liste


Automatisches Anweisen von Zahlbeträgen

Alternativ können Sie Zahlbeträge der offenen Posten auch automatisch anweisen. Dazu öffnen filtern Sie die Ansicht Ihrer OPs und reduzieren die Liste auf die gewünschten Einträge. Wählen Sie dann das Menü BuchenAnweisen ... (ohne vorherige Markierung von OPs - die Menüauswahl bezieht sich dann auf alle angezeigten Buchungen):

Abbildung 3.21. Automatisches Anweisen (ohne markierte OPs)

Abbildung 3.22. Zahlungsmittel

Folgende Zahlungsmittel stehen Ihnen für das automatische Anweisen zur Verfügung:

  • SEPA-Überweisungen

  • SEPA-Basislastschriften CORE

  • SEPA-Firmenlastschriften B2B

    Dieses Verfahren wird nicht als Standard-Zahlungsmittel in MOS'aik zur Verfügung gestellt, kann jedoch als eigenes Zahlungsmittel angelegt und verwendet werden.

  • Überweisungen

  • Schecks

  • Lastschriften (siehe Abschnitt 4.3, „Lastschriften anweisen“)

  • Gutschriften

Beim Anweisen von Zahlungen kann analog zur Zahlungsvorschlagsliste eine Skontofrist in Tagen spezifiziert werden.

Weitere Details finden Sie in Abschnitt 3.1, „Verwendung der Zahlungsvorschlagsliste“ und im Handbuch Finanzverwaltung.