4.5.1. Angebotsauswertung durch "Einheitliche Formblätter" (EFB)

Versionsgeschichte
Version 3.31.003
erweitert

Die Einheitlichen Formblätter (EFB) ermöglichen eine transparente Darstellung der Kalkulation. Sie sind Teil des Vergabehandbuchs des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und umfassen alle Formblätter für die administrative Abwicklung eines Bauvorhabens außerhalb des Auftragsvergabeverfahrens.

MOS'aik unterstützt die EFB Vergabeunterlagen 221 "Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation" und 223 "Aufgliederung der Einheitspreise". Diese werden bei der Ausschreibung von Bauleistungen durch die öffentliche Hand vom Anbieter als Nachweis für die Preisermittlung verwendet. Durch Angabe der Einzelkosten einer Teilleistung (z.B. Lohn, Stoffkosten, Geräte, ...) und der Zuschlagssätze für Gemeinkosten sollen die Grundlagen der Kalkulation transparent gemacht werden. Es soll geprüft werden können, ob die angebotenen Preise auskömmlich und nicht überhöht sind, denn nach VOB/A § 25 Nr. 3 (1) dürfen Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen nicht beauftragt werden. Gleichzeitig erleichtern die EFB-Preise die Prüfung der Preise eventueller Nachtragsangebote.

Unterschiede der Darstellung MOS'aik ⇔ EFB

Ein grundlegender Unterschied der Darstellung einer MOS'aik Kalkulation zu den EFB ist, dass Gemeinkosten, die beispielsweise über die Kalkulationsfaktoren EK für verschiedene Kalkulationsgruppen berücksichtigt werden, in den Baustellengemeinkosten (Position 2.1) des EFB separat ausgewiesen und nicht in die Einzelkosten (Position 3) einbezogen werden.

Zur Erstellung der EFB "Vergabeunterlage 221 (Preisermittlung)" und "Vergabeunterlage 223 (Aufgliederung)" wird aus der Vorgangsansicht der Dialog Datei > Drucken Strg+P bzw. Datei > Seitenansicht mit dem entsprechenden Layout aus dem Bereich Darstellung der Registerkarte Layouts erstellt:

Abbildung 4.3. EFB Vergabeunterlagen 221 und 223


In den folgenden Abschnitten finden Sie Beispiele zur Erstellung der Formblätter.

Beachten Sie, dass die EFB zum Druckzeitpunkt mit den dann gültigen Systemeinstellungen (z.B. Standardlohntarif) erzeugt werden. Die ermittelten Daten sind dann nur im Ausdruck bzw. in der erzeugten PDF-Datei festgehalten. Werden die Systemeinstellungen geändert, ändern sich damit auch die Ausgaben beim erneuten Druck der EFBs für die Kalkulation!