4.7.4. Sachbuchungen
| Versionsgeschichte | ||
|---|---|---|
| Version 3.32.002 | 5.9.2013 | MZ |
| erweitert (DB2674,DB2762) | ||
| Version 3.31.107 | ||
| erweitert | ||
Beim Buchen von Sachbuchungen (auch bei der
Stapelverarbeitung) können Projektkosten durch Angabe eines Kostenträgers
(Kostenträger) erfasst und gebucht werden. Dazu muss in den
Buchungsaufteilungen die Spalte Nachkalkulation auf "Vollständig" stehen.
Wählen Sie das Projekt bzw. den
Kostenträger und ggf. einen Auftrag mit
F5 aus.
Zusätzlich
muss der Schalter Nachkalkulation im Projektkopf auf "Standard" stehen.
Die Angabe eines Kostenträgers ist nur möglich,
wenn die Nachkalkulation des Projekts noch nicht abgeschlossen wurde (Feld
Nachkalkulation in den Projekteigenschaften).
Beim Buchen von Eingangsrechnungen und Sachbuchungen mit Sachkonten die einen Kostenträger verpflichtend erfordern, muss dazu in der entsprechenden Buchungsaufteilung nicht nur ein Kostenträger, sondern auch eine Auftragsnummer vorhanden sein. Die Auftragsnummer muss in diesem Fall zwingend einen auftragsbildenden Kundenvorgang angeben. Andernfalls erfolgt eine Meldung:
Die Kriterien für die Ermittlung von Kostenträgern finden Sie im Glossar/Kostenträger.
Die beim Buchen von Sachbuchungen zum Zwecke der
Nachkalkulation angegebene Auftragsnummer wird auch im Buchungsjournal der
MOS'aik-Finanzverwaltung
unter Auswertungen
| Journale | Buchungsjournal vermerkt.