1.5.2. Rechnungserstellung bei EPA-Aufträgen

Bei EPA-Aufträgen werden die Positionen mit Menge und Wert vom jeweiligen Wohnungsunternehmen vorgegeben. Diese Positionen dürfen nicht verändert werden! Bei der Übermittlung wird die EPA-Nummer aus der jeweiligen Setgruppe (s. Abschnitt 1.1.8, „Leistungsverzeichnisse der Wohnungsunternehmen“) übermittelt und auf Existenz und Plausibilität im Mareon Portal geprüft.

Falls der Mareon-Auftrag eine freie Position (ohne Wert) enthält, kann in dieser Position eine Pauschalsumme bzw. ein Festpreis und ein entsprechender Text erfasst werden.

Beispiel einer Rechnung aus einem EPA-Auftrag:

Abbildung 1.38.


Bezüglich der Vergabe von Rabatten lesen Sie die entsprechenden Informationen des nachfolgenden Abschnitts Abschnitt 1.5.3, „Rechnungserstellung bei Standardaufträgen“.