4.4.15. Umsatzsteuerkonten

  • Gleichwohl der gesonderten Anforderung der Umsatzsteuer in der Rechnung ist auch buchhalterisch die Umsatzsteuer von den Rechnungsbeträgen zu trennen.

  • Zu diesem Zweck gibt es mindestens zwei Konten, das Umsatzsteuerschuldkonto (enthält als Verbindlichkeit den Betrag, der an das Finanzamt abzuführen ist) und das Vorsteuerkonto (enthält als Forderung den Betrag, der vom Finanzamt gezahlt werden muss). Diese Konten sind in der Regel nach Steuersätzen weiter aufgegliedert.