4.4.3. Bilanz
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Das Wort Bilanz stammt aus dem Italienischen (il bilancia, die Waage). Dies soll ausdrücken, dass die beiden Seiten einer Bilanz sich die Waage halten.
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Eine Bilanz, die über Vermögenszusammensetzung und Kapitalaufbau einer Unternehmung unterrichten soll, muss eine übersichtliche, vollständige und nach einheitlichen Gesichtspunkten gegliederte Zusammenstellung sein, um so neben einem Zeitvergleich auch einen Betriebsvergleich zu ermöglichen.
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Die Bilanz stellt den Inhalt des Inventars unter Verzicht auf Einzelposten über die Mengen und unter Zusammenfassung der Inventarposten zu größeren Gruppen dar.
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Das Vermögen erscheint auf der linken Seite der Bilanz und zeigt die in der Unternehmung arbeitenden Wirtschaftsgüter, also die Aktiva!
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Die rechte Seite der Bilanz stellt das in der Unternehmung tätige Gesamtkapital dar und zeigt, wer die zur Anschaffung der arbeitenden Wirtschaftsgüter erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt hat.