4.4.4. Buchungssatz

  • Ihren schriftlichen Ausdruck finden die Geschäftsvorfälle im Buchungssatz.

  • Jeder Geschäftsvorfall muss nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung auf mindestens zwei Konten gebucht werden, und zwar auf dem einen Konto im Soll und auf dem anderen Konto im Haben.

  • Der Buchungssatz bezeichnet die Konten auf denen gebucht werden muss.

  • Erläuterungen zum Buchungssatz bezeichnet man als Buchungstext!

Beispiel:

"Kassenkonto an Debitorkonto" oder kurz "Kasse an Debitor".