4.4.4. Buchungssatz
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Ihren schriftlichen Ausdruck finden die Geschäftsvorfälle im Buchungssatz.
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Jeder Geschäftsvorfall muss nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung auf mindestens zwei Konten gebucht werden, und zwar auf dem einen Konto im Soll und auf dem anderen Konto im Haben.
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Der Buchungssatz bezeichnet die Konten auf denen gebucht werden muss.
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Erläuterungen zum Buchungssatz bezeichnet man als Buchungstext!
Beispiel:
"Kassenkonto an Debitorkonto" oder kurz "Kasse an Debitor".