6.9.1. Rechtliche Unterschiede
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Version 3.32.000 | 8.4.2013 | MZ |
erweitert (DB2604) |
Rechtlich gesehen gibt es bei der Soll-Versteuerung (siehe auch Begriffsklärung / Glossar - Umsatzbesteuerung) zwei unterschiedliche Formen bzgl. der Umsatzsteuer:
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bei einer Akontoanforderung und Anzahlungsrechnung (über noch nicht erbrachte Leistungen) wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn eine Zahlung erfolgt ist. Und zwar in der Höhe, in der sie im Zahlbetrag enthalten ist.
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Bei Abschlagsrechnungen, Rechnungen, Zwischen- und Schlussrechnungen wird die Umsatzsteuer in dem Zeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht bzw. die Rechnung geschrieben wurde.
Die Vorgangsarten Anzahlungsrechnung, Pauschalanzahlungsrechnung und Akontoanforderung sind bei eingerichteten MOS'aik-Mandanten mit Ist-Versteuerung nicht verfügbar![9]
[9] Der Grund liegt darin, dass solche Vorgänge grundsätzlich der Ist-Versteuerung unterliegen und für Unternehmen mit ausschließlicher Ist-Versteuerung andere Rechnungsarten eingesetzt werden können.