3.1.2. Angewiesene Zahlungen aufheben

Versionsgeschichte
Version 3.32.002 2.7.2013 MZ
erweitert (DB2653)

Angewiesene Zahlungen, wie z.B. Überweisungen, Schecks oder Gutschriften können in den entsprechenden Arbeitsblättern unter Offene Posten | Zahlungsverkehr eingesehen werden. Bei Bedarf kann eine Anweisung hier auch wieder aufgehoben werden:

  • Überweisungen

    Angewiesenen Zahlungen, mit dem Zahlungsmittel Überweisung oder SEPA-Überweisung, werden (entsprechend den gewählten Filtereinstellungen) im Arbeitsblatt aufgeführt. Wählen Sie dazu im Bereich Filter als Zahlungsmittel "Klassische Überweisung" oder "SEPA-Überweisung" aus:

    Abbildung 3.9. Beispiel


Mit der Funktion Anweisen aufheben ... können Sie für alle markierte Zeilen die Zahlungsanweisung wieder aufheben. Damit werden diese Überweisungen aus der Tabelle gelöscht und die Zahlungseigenschaften der betreffenden OPs wieder zurückgesetzt, d.h. Zahldatum und Zahlbetrag werden gelöscht. Anschließend können diese OPs wieder in der OP-Liste bzw. der Zahlungsvorschlagsliste bearbeitet und erneut angewiesen werden.