3.1.2. Angewiesene Zahlungen aufheben
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Version 3.32.002 | 2.7.2013 | MZ |
erweitert (DB2653) |
Angewiesene Zahlungen, wie z.B. Überweisungen, Schecks oder Gutschriften können in den entsprechenden Arbeitsblättern unter Offene Posten | Zahlungsverkehr eingesehen werden. Bei Bedarf kann eine Anweisung hier auch wieder aufgehoben werden:
-
Überweisungen
Angewiesenen Zahlungen, mit dem
Zahlungsmittel
Überweisung oder SEPA-Überweisung, werden (entsprechend den gewählten Filtereinstellungen) im Arbeitsblatt aufgeführt. Wählen Sie dazu im Bereich Filter als Zahlungsmittel "Klassische Überweisung" oder "SEPA-Überweisung" aus:Abbildung 3.9. Beispiel
Mit der Funktion Anweisen aufheben
...
können Sie für alle markierte
Zeilen die Zahlungsanweisung wieder aufheben. Damit werden diese
Überweisungen aus der Tabelle gelöscht und die Zahlungseigenschaften der
betreffenden OPs wieder zurückgesetzt, d.h. Zahldatum
und
Zahlbetrag
werden gelöscht. Anschließend können diese OPs
wieder in der OP-Liste bzw. der Zahlungsvorschlagsliste bearbeitet und erneut
angewiesen werden.