2.3.2.6. REB Aufmaß übernehmen
| Versionsgeschichte | ||
|---|---|---|
| 6.9.2021 | MZ | |
| Erweiterung auf "Anzahlungs- oder Zwischenrechnung" | ||
Bevor Sie die Funktionen Aufmaß übernehmen
... oder Exportieren anwählen,
sollten Sie unbedingt eine Neuberechnung
und Neunummerierung durchführen. Dazu steht die
Funktion Ergebnisse neu berechnen im Bereich
Weitere Schritte zur Verfügung, siehe dazu
Abschnitt 2.3.2.1, „REB Formeln“.
Eine Neuberechnung muss bei den
Formeln FN 21, 22, 24 sowie 31 und 32 und bei
mehrzeiligen Rechenansätzen immer durchgeführt werden!
Um ein Aufmaß REB z.B. in einen Rechnungsvorgang zu übernehmen, verfahren Sie analog zur Beschreibung unter Abschnitt 5.1, „Import und Übernahme (Positionsaufmaß)“. Auf diese Weise erstellen Sie beispielsweise aus dem zugrundeliegenden Auftrag eine Anzahlungs- oder Zwischenrechnung und übernehmen die Ergebnisse des REB Aufmaß. Siehe dazu auch Abschnitt 2.3.3.1, „Massenübersicht aus einer Zwischenrechnung (REB)“.