2.3.2.6. REB Aufmaß übernehmen

Versionsgeschichte
6.9.2021 MZ
Erweiterung auf "Anzahlungs- oder Zwischenrechnung"

Bevor Sie die Funktionen Aufmaß übernehmen ... oder Exportieren anwählen, sollten Sie unbedingt eine Neuberechnung und Neunummerierung durchführen. Dazu steht die Funktion Ergebnisse neu berechnen im Bereich Weitere Schritte zur Verfügung, siehe dazu Abschnitt 2.3.2.1, „REB Formeln“.

Eine Neuberechnung muss bei den Formeln FN 21, 22, 24 sowie 31 und 32 und bei mehrzeiligen Rechenansätzen immer durchgeführt werden!

Um ein Aufmaß REB z.B. in einen Rechnungsvorgang zu übernehmen, verfahren Sie analog zur Beschreibung unter Abschnitt 5.1, „Import und Übernahme (Positionsaufmaß)“. Auf diese Weise erstellen Sie beispielsweise aus dem zugrundeliegenden Auftrag eine Anzahlungs- oder Zwischenrechnung und übernehmen die Ergebnisse des REB Aufmaß. Siehe dazu auch Abschnitt 2.3.3.1, „Massenübersicht aus einer Zwischenrechnung (REB)“.