1.1. Kurzbeschreibung der MOS'aik Rechnungsarten
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Bevor Sie in einzelnen Projekten mit der Rechnungsschreibung beginnen, müssen Sie sich für eine der folgenden Rechnungsarten entscheiden.
Die nachfolgenden Ausführungen sind unser Rat an Sie. Ihre unternehmerische Handlungsweise müssen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer besprechen und auf Ihre Belange abstimmen! Unser Rat ist in diesem Sinne ein Beitrag zur Entscheidungsfindung und keine verbindliche Handlungsanweisung.
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Rechnungen (Einzelrechnungen)
Rechnungen werden über erbrachte Leistungen erstellt. Jede Rechnung wird einzeln erstellt und abgerechnet. In der Schlussrechnung werden die Summen der zuvor geschriebenen Rechnungen und pauschalen Gutschriften abgezogen. Die Rechnungen unterliegen der Soll-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird dementsprechend bei der Rechnungsschreibung fällig.
(siehe auch Begriffsklärung / Glossar - Umsatzbesteuerung)
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Zwischenrechnungen (aufbauend)
Zwischenrechnungen werden über erbrachte Leistungen erstellt und haben aufbauenden Charakter. In den laufenden Zwischenrechnungen und in der Schlussrechnung werden die fakturierten Mengen fortgeschrieben und die Summen der zuvor geschriebenen Zwischenrechnungen und pauschalen Gutschriften abgezogen.
Aufbauende Rechnungen müssen immer alle Gliederungen enthalten, ggf. mit der Menge „0“. Wenn eine Gliederung (z.B. beim Ausdruck) nicht berücksichtigt werden soll, kann die betreffende Zeile markiert und mit der rechten Maustaste deaktiviert (
Projektdatensatz verbergen
) werden.Beim buchenden Druck einer Zwischenrechnung werden ein Offener Posten erzeugt sowie statistische Umsatzdaten gebucht.
Die Rechnungen unterliegen der Soll-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird dementsprechend bei der Rechnungsschreibung fällig.
Zum Erstellen der Schlussrechnung kann die letzte Zwischenrechnung oder der Auftrag kopiert werden. Die Quelle ist dabei immer die letzte Zwischenrechnung mit den darin enthaltenen Positionen und Mengen, die beim Kopieren in die Schlussrechnung übernommen werden. Die Mengen für die Schlussrechnung werden dabei automatisch errechnet.
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Pauschalzwischenrechnungen (aufbauend)
Pauschalzwischenrechnungen werden über erbrachte Leistungen erstellt und haben aufbauenden Charakter. In den laufenden pauschalen Zwischenrechnungen und in der Schlussrechnung werden die Rechnungswerte der zuvor geschriebenen pauschalen Zwischenrechnungen und pauschalen Gutschriften abgezogen.
Beim buchenden Druck einer Pauschalzwischenrechnung wird ein Offener Posten erzeugt und der kundenbezogene Umsatz gebucht. Weitere Statistikdaten (Artikelumsätze, …) werden erst beim Druck der Schlussrechnung erstellt.
Die Rechnungen unterliegen der Soll-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird dementsprechend bei der Rechnungsschreibung fällig.
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Akontoanforderungen (Einzelrechnungen)
Akontoanforderungen werden über (teilweise) noch nicht erbrachte Leistungen erstellt. Jede Akontoanforderung wird einzeln erstellt und abgerechnet. In der Schlussrechnung werden die Summen der erhaltenen Akontozahlungen abgezogen. Die Umsatzsteuer wird erst beim Zahlungseingang fällig; Akontoanforderungen unterliegen damit quasi der Ist-Versteuerung.
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Abschlagsrechnung
Abschlagsrechnungen werden über (teilweise) erbrachte Leistungen erstellt. Die Summen der zuvor geschriebenen Abschlagsrechnungen und pauschalen Gutschriften werden in der Schlussrechnung abgezogen. Die Abschlagsrechnungen unterliegen der Soll-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird dementsprechend bei der Rechnungsschreibung fällig.
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Anzahlungsrechnungen (aufbauend)
Anzahlungsrechnungen werden über (teilweise) noch nicht erbrachte Leistungen erstellt und haben aufbauenden Charakter. In den laufenden Anzahlungsrechnungen und in der Schlussrechnung werden die erhaltenen Zahlungen auf vorherige Anzahlungsrechnungen abgezogen.
Aufbauende Rechnungen müssen immer alle Gliederungen enthalten, ggf. mit der Menge „0“. Wenn eine Gliederung (z.B. beim Ausdruck) nicht berücksichtigt werden soll, kann die betreffende Zeile markiert und mit der rechten Maustaste deaktiviert (
Projektdatensatz verbergen
) werden.Beim buchenden Druck einer Anzahlungsrechnung wird ein Offener Posten erzeugt und der kundenbezogene Umsatz gebucht. Weitere Statistikdaten (Artikelumsätze, …) werden erst beim Druck der Schlussrechnung erstellt.
Zum Erstellen der Schlussrechnung kann die letzte Anzahlungsrechnung oder der Auftrag kopiert werden. Die Quelle ist dabei immer die letzte Anzahlungsrechnung mit den darin enthaltenen Positionen, die beim Kopieren in die Schlussrechnung übernommen werden. Die Mengen für die Schlussrechnung werden dabei automatisch errechnet und typischerweise aus dem Auftrag übernommen.
Die Umsatzsteuer wird erst beim Zahlungseingang fällig; Anzahlungsrechnungen unterliegen damit quasi der Ist-Versteuerung.
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Pauschalanzahlungsrechnungen (aufbauend)
Pauschalanzahlungsrechnungen werden über (teilweise) noch nicht erbrachte Leistungen erstellt und haben aufbauenden Charakter. In den laufenden Pauschalanzahlungsrechnungen und in der Schlussrechnung werden die erhaltenen Zahlungen auf vorherige Pauschalanzahlungsrechnungen abgezogen.
Beim buchenden Druck einer Pauschalanzahlungsrechnung wird ein Offener Posten erzeugt und der kundenbezogene Umsatz gebucht. Weitere Statistikdaten (Artikelumsätze, …) werden erst beim Druck der Schlussrechnung erstellt.
Die Umsatzsteuer wird erst beim Zahlungseingang fällig; Anzahlungsrechnungen unterliegen damit quasi der Ist-Versteuerung.
Rechtliche Unterschiede
Rechtlich gesehen gibt es bei der Soll-Versteuerung (siehe auch Begriffsklärung / Glossar - Umsatzbesteuerung) zwei unterschiedliche Formen bzgl. der Umsatzsteuer:
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bei einer Akontoanforderung oder Anzahlungsrechnung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn eine Zahlung erfolgt ist, und zwar in der Höhe, in der sie im Zahlbetrag enthalten ist.
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Bei den anderen Rechnungsarten wird die Umsatzsteuer in dem Zeitraum fällig, in dem die Leistung erbracht und die Rechnung geschrieben wurde, und zwar in der Höhe, in der Sie auf dem Dokument ausgewiesen ist.
Aus folgenden Gründen dürfen die unterschiedlichen Rechnungsarten nicht miteinander vermischt werden, da es ansonsten fallweise zu nicht nachvollziehbaren Ergebnissen kommen kann:
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Die Rechnungsarten Einzelrechnung, Zwischenrechnung und Abschlagsrechnung unterliegen der Soll-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird bei der Rechnungsschreibung fällig!
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Die Rechnungsarten Akontoanforderung und die aufbauende Anzahlungsrechnung unterliegen quasi der Ist-Versteuerung; die Umsatzsteuer wird beim Zahlungseingang fällig!
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Bei Zwischenrechnungen und Anzahlungsrechnungen handelt es sich um aufbauende Rechnungen, bei denen die bereits abgerechneten Leistungen in jeder folgenden Zwischenrechnung und in der Schlussrechnung wieder mitgerechnet bzw. durch Abzug berücksichtigt werden.
Beachten Sie, dass es nicht zulässig
ist, Steuercode
oder Erfüllungsort
von
aufbauenden Vorgangsarten und
Akontoanforderungen nach erstmaliger Rechnungserstellung zu
ändern! Stellen Sie also
Steuercode
und Erfüllungsort
spätestens im
ersten Rechnungsvorgang korrekt ein und ändern Sie diese nach buchendem Druck
der ersten Rechnung nicht mehr.
Für den Fall gesetzlicher Steueränderungen vor Ende eines Projektes kann die Kalkulation vom Bruttoprinzip auf das Nettoprinzip umgestellt werden siehe dazu Rechnungsarten und der Summenblock.
Eine umfassende Übersicht der Rechnungsvorgangsarten finden Sie auch im Themenbereich Vorgangsarten und Arbeitsabläufe - Rechnungsvorgänge.