2.2. Pauschale Zwischenrechnungen
Versionsgeschichte | ||
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27.10.2021 | MZ | |
Beispiel/Bilder überarbeitet | ||
Version 4.42.000 | 29.3.2021 | MZ |
neu (TFS-30713,TFS-30716,TFS-30612) | ||
Version 3.33.000 | 25.09.2014 | MZ |
erweitert (DB3123) | ||
Version 3.31.102 | ||
erweitert |
Mit der Vorgangsart Pauschalzwischenrechnung können aufbauende, pauschale Zwischenrechnungen erzeugt werden. Wie bei aufbauenden Rechnungen üblich müssen in der aktuellen Pauschalzwischenrechnung (oder der Schlussrechnung) die Rechnungswerte erhöht werden, wobei dann im Summenblock die Rechnungswerte vorheriger Pauschalzwischenrechnungen abgezogen werden.
Erst in der Schlussrechnung werden die Positionen des Auftrags abgerechnet.
Beim Verbuchen einer Pauschalzwischenrechnung wird lediglich die Adressenumsatzstatistik geführt. Die übrigen Statistiken werden beim Verbuchen der Schlussrechnung nachgeholt.
Moser empfiehlt für aufbauende Abrechnungsketten den Einsatz von Ist-versteuerten Akontoanforderungen bzw. Anzahlungsrechnungen. Diese werden zum Projektabschluss ebenfalls mit einer Soll-versteuerten Schlussrechnung final abgerechnet und unterliegen im Fall gesetzlicher Steueränderungen während laufender Projekte keinen besonderen Einschränkungen (weitere Erläuterungen). |
Gegeben ist folgender Auftrag:

Erstellen Sie daraus mit Kopieren » In
Pauschalzwischenrechnung (ohne Positionen)
eine
Pauschalzwischenrechnung.
Fügen Sie z.B. eine Position ein, erfassen in der
Spalte EP
einen pauschalen Betrag und Drucken &
Verbuchen
die Pauschalzwischenrechnung:

Nachtragsaufträge werden bei der Erstellung von pauschalen Zwischenrechnungen nicht mit einbezogen und werden nur in der gemeinsamen Schlussrechnung sowie bei normalen Zwischenrechnungen berücksichtigt.
Eine weitere Zwischenrechnung erstellen Sie durch Kopieren
der letzten Zwischenrechnung. Erhöhen Sie in der neuen Zwischenrechnung den
pauschalen Betrag und Drucken & Verbuchen
die pauschale Zwischenrechnung:


Wie bei aufbauenden Rechnungen üblich werden im Summenblock der aktuellen Rechnung die Rechnungswerte Bisherigen Rechnungen in Abzug gebracht.
Auf die letzte Zwischenrechnung wird nun eine Zahlung von 2000 € geleistet:

Zum Abschluss können Sie den Auftrag oder die letzte Zwischenrechnung in eine
Schlussrechnung
Kopieren
. In der Schlussrechnung werden die Positionen des
Auftrags abgerechnet:


Wie bei aufbauenden Rechnungen üblich werden im Summenblock der
Schlussrechnung die Rechnungswerte Bisherigen
Rechnungen (bzw. Gutschriften) in Abzug gebracht.
Die Angabe der Restforderungen aus bisherigen Rechnungen erfolgt hier ggf. mit Vorzeichen.